Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-HH0031 | Es ist sicherzustellen, dass die Verbände durch die Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL nicht einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt werden, etwa in Gestalt von Regressforderungen aus dem Bereich der Landwirtschaft. | Kein Thema des Bewirtschaftungsplanes. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0031 | BPE HH, Kap. 7, OK mo_01: Die Zusammenfassung der Fließgewässer Moorburger Landscheide, Moorwettern, Hohenwischer Schleusenfleet, Alte Süderelbe (Fließgewässer) und Aue wird kritisch gesehen. Maßnahmen sollten jeweils auf das einzelne Gewässer bezogen bzw. für diese Gewässer konkret weiterentwickelt werden; Begründung: Hier sollen Gewässer mit unterschiedlicher Bewirtschaftung bzw. Nutzung, unterschiedlichen gewässerökologischen Wertigkeiten und Funktionen und Umgebungsbereichen mit einem einheitlichen Maßnahmenbündel (mo-01) bewirtschaftet werden sollen, welches kaum nachvollziehbar ist. | Bei Maßnahmen ist eine Betrachtung in Gewässerabschnitten möglich. Zustandsbeurteilung und Bewirtschaftungsziel sind gemäß WRRL auf den Wasserkörper bezogen. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0031 | BPE HH, Kap. 7, OWK mo_03: Für die Alte Süderelbe ist ein mit den Verbänden abgestimmtes Gewässergesamtkonzept erforderlich, um die vorgesehen Maßnahmen tatsächlich verwirklichen zu lassen. Dazu wird auch eine Zufluss- und Abflussregulierung gehören | Die geforderte Maßnahme ist in der Maßnahme "Gesamtkonzept Süderelberaum und Maßnahmen aus dem Süderelbefonds" enthalten (mo_01-14-hh). | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0031 | Maßnahme "Umwandlung, Ausbau und Errichtung von Gewässern zur Sicherstellung eines gebietstypischen Wasserkreislaufes" der WRRL sollte im BWP ergänzt werden; Begründung: Zunehmende Bedeutung der Wassersicherstellung für die Beregnung der Obstanbauflächen im Alten Land. | Keine WRRL-Maßnahme; generell sind alle wasserwirtschaftlichen Maßnahmen wie z.B. zur Be- und Entwässerung unter Berücksichtigung der Anforderungen der WRRL durchzuführen | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | Enge und regelmäßige Abstimmung mit allen Beteiligten ist notwendig; Begründung: Flussgebietsbezogener Ansatz, die damit verbundene notwendige Überwindung von Verwaltungsgrenzen und die sowohl inhaltlich als auch terminlich ehrgeizigen Ziele. | Die jeweils betroffenen Organisationen, Vereine, Verbände werden beteiligt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | Der BWE und das Maßnahmenprogramm genügen nicht dem Anspruch der WRRL. | Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm entsprechen den Vorgaben der WRRL. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | Forderung nach konkreten Nachbesserungen und Ergänzungen zu einzelnen Punkten im BWP und Maßnahmenprogramm sowie eine grundsätzliche Änderung der Herangehensweise an den Umsetzungsprozess; Begründung: um den Ansprüchen der WRRL zu genügen und die geforderten Ziele zu erreichen. | Die Vorgehensweise zur Unsetzung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogrammes entsprechen den Vorgaben der WRRL. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | Die Ausweisung sämtlicher Oberflächenwasserkörper als erheblich verändert muss überprüft und mit den interessierten Stellen abgestimmt werden. | Die Abstimmung ist in den AG erfolgt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | Zentrale Defizite müssen noch in den BWP aufgenommen, entsprechende Maßnahmen konzipiert und das Maßnahmenprogramm angepasst werden. | Die Abstimmung der Maßnahmen und Defizite ist in den AG erfolgt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | Die Ergebnisse der Überwachungsprogramme müssen vollständig in den BWP eingearbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. | Die Ergebnisse der Überwachungsprogramme sind gemäß den Vorgaben der WRRL im Bewirtschaftungsplan dargestellt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | Zusätzlich zur überblicksweisen Überwachung müssen ein operatives Überwachungsprogramm sowie die Überwachung zu Ermittlungszwecken eingerichtet werden. | ist bereits umgesetzt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | Es bedarf dringend der Einbindung der Öffentlichkeit in den Umsetzungsprozess, ggf. durch Unterstützung der Fachabteilung Gewässerschutz durch Experten, die sich überwiegend hiermit befassen; Begründung: Eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne der WRRL fand bislang kaum statt. Diese ist aber die Grundlage für eine effiziente und tragfähige Bewirtschaftungsplanung. | wird bereits umgesetzt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | Beteiligungsprozesse müssen jetzt schnellstmöglich initiiert werden; Begründung: Information der Öffentlichkeit hätte jedoch schon im Anschluss an die Bestandsaufnahme begonnen werden müssen, um zum jetzigen Zeitpunkt eine effektive Beteiligung gewährleisten zu können. | wird bereits umgesetzt | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 5: Ausweisungen der Oberflächenwasserkörper als HMWB sind nicht ausreichend wissenschaftlich begründet (es erfolgte kein orientierender Abgleich mit Strukturgütekartierungen, hydromorphologische Veränderungen werden in ihrer Wirkung überbewertet, die zur Erreichung des guten ökologischen Zustands als notwendig aufgelisteten Maßnahmen sind in vielen Fällen überdimensioniert) | Ausweisung der HMWB erfolgte nach dem CIS-Guidance-Dokument. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0032 | BPE HH, Kap. 5 und Kap. 8 : Ausweisungen der Oberflächenwasserkörper als HMWB sind nicht ausreichend mit den beteiligten Akteuren abgestimmt; Begründung: nur für den OWK bi_06b wurde eine Abstimmung versucht; über die Ausweisung weiterer OWK wurde nur informiert; die Ausweisung als erheblich verändert wurde für die OWK pi_03 und pi_15 in der AG Nord beschlossen, obwohl den Mitgliedern die Unterlagen nicht vorlagen. | Die Abstimmung ist in den AG erfolgt. | Freie und Hansestadt Hamburg |