Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5: Ausweisungen der Oberflächenwasserkörper als HMWB sind nicht transparent; Begründung: für die innerhamburgischen Gewässer sind keine Einstufungsbögen erstellt worden. Die Abstimmung ist in den AG erfolgt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.1: "Bei der Einstufung der Gewässer für den Bewirtschaftungsplan wurde dem Guidance Document der CIS Arbeitsgruppe 2.2 gefolgt" ()-> Dies ist mit den Kenntnissen aus dem Umsetzungsprozess nicht nachvollziehbar-> Welche Maßnahmen wurden i Ausweisung der HMWB erfolgte nach dem CIS-Guidance-Dokument.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.1 und Kap. 8: Entschiedener Widerspruch zu der Behauptung, dass "die Ausweisung der überwiegenden Anzahl der HMWB in Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Interessensverbände und bei grenzüberschreitenden Wasserkörpern der benachbarten Bundesländer erfolgte"; Begründung: Beteiligung der Interessensverbände war ausschließlich und in unbefriedigendem Maße für einige wenige grenzüberschreitende OWK gegeben. Die Interessensverbände wurden zu innerhamburgischen OWK, die über ein Drittel ausmachen, nicht beteiligt und haben auch keine Einsicht in die Unterlagen erhalten. Anhörungsveranstaltungen wurden am 29.04. und 06.05.2009 für Maßnahmenplanung der innerhamburgischen OWK durchgeführt. Einsicht in die Unterlagen durch Zusendung einer CD mit vorliegendem Datenmaterial wurde gewährt; Gewässerführungen für Bevölkerung und interessierte Öffentlichkeit mit Informationen zu Zustand, Maßnahmen, WRRL, etc. wurden durchgeführt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5: Die vorläufige Festsetzung der OWK als HMWB ist auf Basis der öffentlich vorliegenden Erhebungen nicht haltbar und muss überarbeitet und angepasst werden. Die Abstimmung ist in den AG erfolgt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5: Für alle im BWP als erheblich verändert eingestuften OWK muss zwingend eine detaillierte und fundierte Erläuterung im BWP veröffentlicht werden. Die ist gemäß WRRL nicht erforderlich.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5.1.1: Forderung nach einer korrekten Darstellung der Sachlage. Die Sachlage ist korrekt dargestellt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5: Ökologisches Potenzial; Hinweis fehlt, dass bisherige Bewertungen des ökologischen Potenzials überwiegend auf Experteneinschätzungen beruhen, da keine angemessenen Untersuchungsmethoden, Bewertungsmethoden und Bewertungsmaßstäbe für Gewässer des Ballungsraumes entwickelt wurden. Auch die Experteneinschätzungen basieren aber bisher auf einem vergleichsweise geringen Erfahrungsschatz mit speziell siedlungsgeprägter Gewässerentwicklung und vor allem mit dem ökologischen Potenzial, welches Gewässer trotz Siedlungsdruck bei Durchführung aller angemessenen Verbesserungsmaßnahmen haben. Der Anregung wird gefolgt, Änderung im Text. Textbaustein: Die bisherige Bewertung des ökologischen Potenzials basiert überwiegend auf Experteneinschätzungen. Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5: Entwicklung von Untersuchungs- und Bewertungsmethoden muss hamburgspezifisch erfolgen; Begründung: In den wenigen vergleichbaren Ballungsräumen Europas (auch in Berlin) bestehen deutlich andere Verhältnisse bezüglich der Gewässer und Besiedlungsdichte sowie des ökologischen Umfeldes. ist gängige Praxis   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5: Hinweis: Einstufung des Zustandes muss für jeden Bewirtschaftungszyklus neu erfolgen und so kann das gute ökologische Potenzial bei einer Änderung der Rahmenbedingungen (z.B. einer möglich Aufgabe der zuvor limitierenden Gewässernutzung) als Zwischenziel auf dem Weg zum guten ökologischen Zustand dienen. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 2; Defizitanalyse: In den Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen sollten sämtliche bekannten Defizite herausgearbeitet und zusammen mit den bekannten Ursachen benannt werden; Begründung: Das Anhörungsdokument zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen erfüllte diese Voraussetzungen nicht. nicht Gegenstand der derzeitigen Anhörung zum Bewirtschaftungsplan   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 2 und Kap. 8; Defizitanalyse: Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, die der BSU als Stellungnahme zu den Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen am 20.6.2008 zugestellt wurden, sind im BWE nicht oder nur in geringen Teilen berücksichtigt worden. Die wichtigen Hamburger Wasserbewirtschaftungsfragen sind nicht von gemeinschaftlicher Bedeutung für den gesamten Bewirtschaftungsplan der FGG-Elbe.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 2 und Kap. 8; Defizitanalyse: Zentrale Defizite (hydraulischer Stress, Sandeintrag und -trieb, Salzbelastung durch Streusalz, Ockerbelastung, …) werden nach wie vor nicht benannt, obwohl diese der umsetzenden Behörde durch Stellungnahme zur Kenntnis gelangt sind. Wird im Beitrag der Freien und Hansestadt Hamburg zum Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ergänzt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 2; Defizitanalyse: Defizite sind nur allgemein benannt und nicht ausreichend konkretisiert (keine Zuweisung zu einzelnen OWK). Eine konkrete Überprüfung der Defizitanalyse in der Stellungnahme zum BWE ist somit nicht möglich; Begründung: hängt auch mit nicht vorliegenden Daten, nicht ausgewerteten oder nicht frei gegebenen Daten aus dem Überwachungsprogramm zusammen. Die wichtigen Hamburger Wasserbewirtschaftungsfragen sind nicht von gemeinschaftlicher Bedeutung für den gesamten Bewirtschaftungsplan der FGG-Elbe.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 8: Das Vorgehen in der AG Nord entspricht nicht den Empfehlungen der "Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie" der LAWA > es gab weder eine entsprechende Beteiligung, noch gab es eine Rückmeldung zur Stellungnahme zu den wichtigen Bewirtschaftungsfragen vom 20.06.2008. Die erforderlichen Anhörungsverfahren sind gemäß den Vorgaben der WRRL durchgeführt worden.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 2; Defizitanalyse: Offensichtlich von allen Akteuren erkannten Defizite müssen zwingend in den BWP aufgenommen werden; Begründung: Bei Veranstaltung "Lebendige Alster" am 24./25.4.2009, mit Vertretern der BSU und der Bezirke teilnahmen, wurden Defizite angesprochen und diskutiert. Hier wurden auch von Vertretern der BSU die Defizite (hydraulischer Stress, Sandeintrag und trieb, Salzbelastung durch Streusalz, Ockerbelastung, …) als zentrale Probleme anerkannt und thematisiert.; Negativbeispiel: In einem konkreten Fall wurde das Defizit hydraulischer Stress in einem OWK (Tarpenbek al_09) innerhalb des so genannten Beteiligungsgremiums (AG Nord) von einem Vertreter des Bezirkes angesprochen. Obwohl die überwiegende Zahl der Gremienmitglieder der Einschätzung des Bezirkes zu Wird im Beitrag der Freien und Hansestadt Hamburg zum Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ergänzt.   Freie und Hansestadt Hamburg