Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0033 Maßnahmen zur standortgerechten Gehölzentwicklung sind grundlegend an allen Wasserkörpern in Hamburg notwendig; Begründung: es fehlt bei vielen Wasserkörpern die Benennung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. standortgerechte Gehölzentwicklung)“. Unter einer standortgerechten Gehölzentwicklung ist nicht nur die Neupflanzung sondern auch der Umbau von Gehölzen zu verstehen. An vielen Ufern stehen derzeit Parkgehölze, die nichts zur Uferbefestigung und zur Bildung von Unterwasser-Habitaten beitragen aber andererseits die Gewässer mit schwer abbaubarem Laub belasten. Dies lässt sich nur langfristig ändern, muss deshalb aber umso schneller begonnen werden. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Emissionsarmer Wegebau / Umbau der Wege bzw. von deren Entwässerung sollte zumindest an allen Vorranggewässern planerisch in Angriff genommen werden; Begründung: Der Abtrag vieler gewässerbegleitender Wege erfolgt weitgehend ungebremst ins Gewässer hinein. Die Abträge der Wege sind wahrscheinlich von besonders schädlicher Wirkung, da sie erhöhte lehmige Bestandteile enthalten, welche in hohem Maße zur schädlichen Kolmatierung der Gewässersohle beitragen. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kap. 4: Nachvollziehbare Erfolgskontrolle von Maßnahmen; Begründung: Operatives Überwachungsprogramm erfordert zwingend eine Erfassung des Zustandes vor Einsetzen der Maßnahmen als Vergleichsbasis für spätere Untersuchungen. Gegenwärtig wird nicht deutlich, ob und wie die bisherigen Untersuchungen des Überwachungsprogrammes dazu geeignet sind, als Vergleichsbasis zu dienen. Gemäß Anhang V, 1.3.2 werden "alle auf die Maßnahmenprogramme zurückgehenden Veränderungen am Zustand derartiger Wasserkörper" bewertet   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kap. 4: Einrichtung eines operativen Überwachungsprogrammes, welches mit möglichst geringem Untersuchungsaufwand und einem (z.B. durch ehrenamtliche Mitarbeit) wesentlich dichteren Netz von Beobachtungspunkten eine sicherere Darstellung von erzielten Erfolgen ermöglichen sollte; Begründung: Ein operatives Überwachungsprogramm muss ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der WRRL sein - nicht nur gegenüber der EU sondern auch zur Vermittlung der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung. Hamburg betreibt in der FGG das dichteste Überwachungsnetz. Eine ehrenamtliche Mitarbeit wird begrüßt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Machbarkeit und Sinnhaftigkeit von Wiederansiedlungsmaßnahmen sollte für alle sehr seltenen oder fehlenden wertgebenden Arten aller Qualitätskomponenten überprüft werden; Begründung: die Gewässer des Ballungsraumes sind aus historischen Gründen einerseits besonders artenarm und andererseits wird ihre natürliche Wiederbesiedlung auch nach optimalen Renaturierungen aufgrund des umgebenden Siedlungsraumes nur verzögert stattfinden. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Seite 9: Ermittlung von Menge und Herkunft des treibenden Sandes mindestens in den Vorranggewässern sowie für eine Erprobung dezentraler Sandfestlegungs- und Sandentnahmemaßnahmen (Überwachungen zu Ermittlungszwecken); Begründung: Ein großes Problem vieler Hamburger Gewässer ist der treibende Sand, wobei die Ursachen dieses übermäßigen Auftretens in vielen Gewässern sicher nicht bekannt sind. Um diese Belastung im notwendigen Umfang zu vermindern, stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung (Gleithangsandfänge, Sandfänge im Nebenschluss, standortgerechte Gehölzbepflanzung, naturnahe Uferbefestigung, Bermen, Einengungen)-> effektiver Einsatz nur möglich, wenn sie einerseits beispielhaft erprobt werden und andererseits die Herkunft und Menge des bewegten Sandes in den einzelnen Wasserkörpern bekannt sind. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Überwachung zu Ermittlungszwecken der Sauerstoffzehrungsschübe. Dabei sollte auch geklärt werden, welchen Anteil derartige Sauerstofflöcher an der Artenarmut in städtischen Gewässern haben; Begründung: extrem schnelle und starke Abfälle der Sauerstoffkonzentration, vor allem zu Beginn von Regenfällen nach längeren Regenpausen speziell in Warmphasen. Bisherige Begründung (mit dem auf den versiegelten Flächen angesammelten und konzentriert zu Beginn des Niederschlags in die Gewässer gespülten Materialien und deren Abbau) unzureichend, da dies nicht die extreme Geschwindigkeit des Einsetzens der Sauerstoffzehrung, welche einen wesentlichen Anteil an dem Erreichen bedrohlicher Sauerstoffdefizite erklärt. Diese Geschwindigkeit dürfte wesentlich damit zusammenhängen, dass mit dem Niederschlag aus den Trummen eine hochkonzentrierte Lösung von abbauenden Mikroben und etliche Liter weitgehend sauerstofffreies Wasser in die Gewässer gelangt. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Überwachung zu Ermittlungszwecken des Pflanzenmangel, da eine große Zahl Hamburger Bäche auch auf unbeschatteten Strecken sehr pflanzenarm ist; Begründung: Ursachen dieses Defizits sind sicher nicht bekannt. Neben zeitweilig hohen Trübungsgraden, zu mobilem Sohlmaterial und Sandstrahlwirkungen bei Hochwasser kommen auch Herbizid-Einspülungen von Bahntrassen als Ursachen in Betracht. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Maßnahmen gegen organische Belastungen insbesondere an den Vorranggewässern; Begründung: unnatürliche Mengen kompostierfähigen Materials gelangen auf mehreren Wege regelmäßig in die städtischen Gewässer: Kompostdeponie an Ufern, direktes Einbringen von Kompost ins Gewässer, Eintrag von Rasenschnitt als Nebeneffekt bei Ufermahd, Gezieltes Einblasen von Falllaub in Gewässer, herbstliches Einwehen von Falllaub in Gewässer mit bis an die Wasserlinie gemähten Ufern. Insbesondere im Sommer ist die daraus resultierende Belastung erheblich. Allgemein liegt hier eine Teil-Ursache der überdurchschnittlichen Faulschlammbelastung vieler RHB. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 konkretere Ausführung der Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen aus Punktquellen für die verbindliche Fassung des Bewirtschaftungsplanes; Begründung 1: diese Maßnahmen, welche in der Stadt zwangsläufig einen sehr großen Anteil der Umsetzungskosten verursachen, werden im Anhörungspapier nicht konkreter ausgeführt; Begründung 2: es besteht sonst die Gefahr, dass die mittel- und langfristige Finanzplanung der Behörde von unrealistisch niedrigen Kosten für die Umsetzung der WRRL ausgeht, wenn man sich nicht rechtzeitig in konkreter Umsetzungsabsicht mit den Reinigungsanlagen auseinandersetzt. Hierzu wird derzeit ein Konzept erarbeitet   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 Aufnahme der Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen für den Wasserkörper al_13 in konkrete Ziele des Maßnahmenplans: Reinigungsanlage für alle erheblich belasteten Einleitungen an der Wandse einschließlich der Rahlau zwischen Höltigbaum und Holzmühlenstraße bis 2015 mit. Es ist auch zu prüfen, in welchem Maße Stellau und Berner Au einzubeziehen sind; Begründung: die Maßnahmen zur Zielerreichung sind von besonderer Bedeutung, da die chemische Belastung z. B. durch das giftige Kupfer in diesem Wasserkörper entscheidend reduziert werden muss, um ein gutes ökologisches Potential erreichen zu können. Vorraussetzungen zur Umsetzung sind an al_13 günstiger als an vielen anderen, da die Wandse über weite Bereiche in einem noch unbebauten Talraum verläuft, welcher relativ kostengünstig für die Errichtung von Reinigungsanlagen genutzt werden kann. Es gibt Möglichkeiten, Bodenfilter auch so zu gestalten, dass sie in Grünanlagen betretbar sind und nicht als Fremdkörper in der Landschaft empfunden werden. Durch eine moderierte Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung von Bodenfiltern könnte auch das noch bestehende Defizit in diesem Bereich wirksam ausgeglichen werden. Hierzu wird derzeit ein Konzept erarbeitet   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Einleitung, Absatz 3-> Frage: Werden zum 22.12.09 die Ergebnisse der Überwachungsprogramme vollständig vorliegen und sowohl ihre Datengrundlage als auch die Auswertung derselben veröffentlicht? davon ist auszugehen   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 2, „Zu den Hauptbelastungsarten der Hamburger Gewässer zählen Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen, punktuelle und diffuse Schadstoffquellen, Wasserentnahmen und Wärmeeinleitungen sowie Sauerstoffdefizite.“-> Nennung der künstlichen Veränderung der Gewässerfauna als weitere Hauptbelastung (übermäßige Besatz vieler Gewässer mit Karpfen und möglicherweise weiteren Fischarten als auch die übermäßige Förderung von Wasservögeln durch Fütterung); Begründung: Beide anthropogene Belastungen sind minderbar oder vermeidbar und wirken deutlich zuungunsten von Gewässerflora und Nährstoffhaushalt, welche in vielen Gewässern verbessert werden müssen, um die Umweltziele zu erreichen. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 2.1.3, „Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern können unabhängig von ihrem Zweck als Kühl- oder Prozesswasser in der Industrie, für Beregnungszwecke in der Landwirtschaft oder für die Wasserstandshaltung den mengenmäßigen Zustand eines Gewässers negativ beeinträchtigen.“, -> streichen der Wörter „..in der Landwirtschaft“ ; Begründung: In den Oberläufen vieler Gewässer verstärkt auch die private Wasserentnahme den sommerlichen Trockenstress erheblich und weit über das natürliche Maß. Einer Unterbindung der Wasserentnahmen in Zeiten von Sommertrockenheit muss eine große Bedeutung beigemessen werden. Der Anregung wird gefolgt BPE HH, Kapitel 2.1.3, „Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern können unabhängig von ihrem Zweck als Kühl- oder Prozesswasser in der Industrie, für Beregnungszwecke oder für die Wasserstandshaltung den mengenmäßigen Zustand eines Gewässers negativ beeinträchtigen." Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 5.1 – Oberflächengewässer, Absatz 3 beginnend mit „Die Bewirtschaftungsziele...[]“ ist schwer verständlich und scheint unlogisch-> besagt, dass Bewirtschaftungsziele aus Einstufung, Differenz und Einschätzungen bestehen würden, die ja eher zur Begründung von Zielen denn als Ziele selbst geeignet scheinen. Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg