Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP_MP_ST0034 | Landwirtschaftliche Maßnahmen nur, insofern sie sich auf geltendes Fachrecht beziehen. Anderenfalls wird finanzieller Ausgleich auch für Mehr-und Folgeaufwendungen durch Förderprogramme gefordert. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen (Einhaltung von Düngeverordnung und Abfallrecht) sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0034 | Im Vorfeld der Maßnahmen sollte mit landw. UN Gewässerentwicklungskonzeptelärt werden, ob Landentwässerung signifikant beeinflusst wird. Eine sozioökonomische Betroffenheitsanalyse ist zu erstellen. | "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0034 | Sofern Staue entfernt und durch Sohlschüttungen ersetzt werden sollen, ist die Ausrichtung der Wasserhöhe vorab mit den Bewirtschaftern zu klären. | Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte oder weiteren Planungen werden mögliche Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0034 | Unterhaltungsverbände sollten nicht Projektträger von Maßnahmen zur Habitatverbesserung sein, da diese nicht vom Unterhaltungsbegriff erfasst sind und mit Risiken evtl. Schadensersatzansprüche von Eigentümern verbunden sind. | Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Es obliegt dem jeweiligen UHV, ob und für welche Maßnahmen er Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen aus dem Europäischen Fond für ländliche Entwicklung beantragen möchte. Der gesetzliche Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus § 102 WG LSA. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0034 | Unterhaltungsverbände sollten nicht verantwortlich für Gehölzpflanzungen sein, um spätere Unterhaltungsansprüche zu vermeiden. Gehölzpflanzungen nicht in Bereichen, in denen Drainungen vorhanden sind. Zu deren Lagebestimmung sind die betroffenen Landwirte einzubeziehen. | Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Es obliegt dem jeweiligen UHV, ob und für welche Maßnahmen er Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen aus dem Europäischen Fond für ländliche Entwicklung beantragen möchte. Der gesetzliche Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus § 102 WG LSA. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0034 | Durchführung von Ausbaumaßnahmen durch Unterhaltungsverband wird abgelehnt, da dies Grunderwerb erfordert, der aus Sicht des Stellungnehmers einschlichlich seiner Nebenaufwendungen nicht 100%ig gefördert wird und mit Risiken von Schadensersatzansprüchen Dritter verbunden ist. | Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Es obliegt dem jeweiligen UHV, ob und für welche Maßnahmen er Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen aus dem Europäischen Fond für ländliche Entwicklung beantragen möchte. Grunderwerb ist bei Ausbauvorhaben nicht zwingend anzunehmen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0034 | Landentwässerung ist überall dort aufrecht zu erhalten, wo sie unverzichtbar ist für die Existenz landwirtschaftlicher Unternehmen (z.B. Niedermoorgebiete). | "Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die ggf. Drainagen berühren könnten, sind vorrangig in Schwerpunktgebiten vorgesehen (prioritäre Betrachtungsräume). Dort werden als Grundlage für die Planungen Gewässerentwicklungskonzepte aufgestellt. Dabei werden primär Nutzungskonflikte ermittelt und erst nach Abschätzung der Akzeptanz beurteilt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0035 | Hinsichtlich des GWK OT5 (Zielitzer Haldengebiete) wird für die Kalihalden Zielitz neben der turnusmäßigen Prüfung der getroffenen Maßnahmen und Ausschöpfung aller verfügbaren technischen Möglichkeiten zur Emissionsminderung ein Gesamtkonzept gefordert. | Ausgehend von dem festgestellten Zustand des Wasserkörpers wird die Auffassung geteilt, dass Maßnahmen zur Verringerung des Salzwassereintrages notwendig sind. Dazu enthält das Maßnahmenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt bereits einen Programmpunkt (Planung optimaler Maßnahmen). Dieser beinhaltet zunächst die Erarbeitung eines standortbezogenen Gesamtkonzeptes, das der komplexen Belastungssituation gerecht wird. Gegenstand der Erarbeitung ist auch die Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahme. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0035 | MEL03OW01-00 (Ohre). Der chemische Zustand ist -entgegen der Darstellung in den Unterlagen -keinesfalls als gut anzusehen. Um Richtigstellung wird gebeten. Der Salzgehalt ist zeitw. so hoch, dass er chemische Barriere für nahezu alle Organismen ist. | Chlorid ist kein Bestandteil der Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5 WRRL-VO und somit für den chemischen Zustand des Gewässers nicht relevant. Chlorid gehört zu den physikalisch-chemischen Komponenten nach Anlage 3 WRRL-VO, die die biologischen Qualitätskomponenten unterstützend, zur Bewertung des ökologischen Zustandes/Potentials herangezogen werden. Das ökologische Potential des OWK MEL03OW05-00 (Seegraben) wurde mit "unbefriedigend" bewertet. Da die Umweltqualitätsnormen für die Bewertung des chemischen Zustandes nach Anlage 5 WRRL-VO eingehalten wurden, erfolgte die Bewertung mit "gut". | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0035 | MEL03OW01-00 (Ohre). Die Maßnahme "Verringerung des Salzwassereintrags bergbaulicher Wässer über den Ramstedter Mühlengraben und Seegraben" sollte aufgenommen werden. | Ausgehend von dem festgestellten Zustand des Wasserkörpers wird die Auffassung geteilt, dass Maßnahmen zur Verringerung des Salzwassereintrages notwendig sind. Dazu enthält das Maßnahmenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt bereits einen Programmpunkt (Planung optimaler Maßnahmen). Dieser beinhaltet zunächst die Erarbeitung eines standortbezogenen Gesamtkonzeptes, dass der komplexen Belastungssituation gerecht wird. Gegenstand der Erarbeitung ist auch die Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahme. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0035 | MEL03OW05-00 (Seegraben) Der chemische Zustand ist - entgegen der Darstellung - nicht gut. Die unzulässig hohe Salzfracht für zur vollständig. Verödung belasteter Gewässerabschnitte. Es wird gebeten, dies zu korrigieren. | Chlorid ist kein Bestandteil der Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5 WRRL-VO und somit für den chemischen Zustand des Gewässers nicht relevant. Chlorid gehört zu den physikalisch-chemischen Komponenten nach Anlage 3 WRRL-VO, die die biologischen Qualitätskomponenten unterstützend, zur Bewertung des ökologischen Zustandes/Potentials herangezogen werden. Das ökologische Potential des OWK MEL03OW05-00 (Seegraben) wurde mit "unbefriedigend" bewertet. Da die Umweltqualitätsnormen für die Bewertung des chemischen Zustandes nach Anlage 5 WRRL-VO eingehalten wurden, erfolgte die Bewertung mit "gut". | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0035 | MEL03OW05-00 (Seegraben) Aufnahme von Maßnahmen zur kurzfristigen erheblichen Minimierung der Salzeinträge, um die zunehmenden Vegetationsschäden aufzuhalten. | Ausgehend von dem festgestellten Zustand des Wasserkörpers wird die Auffassung geteilt, dass Maßnahmen zur Verringerung des Salzwassereintrages notwendig sind. Dazu enthält das Maßnahmenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt bereits einen Programmpunkt (Planung optimaler Maßnahmen). Dieser beinhaltet zunächst die Erarbeitung eines standortbezogenen Gesamtkonzeptes, dass der komplexen Belastungssituation gerecht wird. Gegenstand der Erarbeitung ist auch die Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahme. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0036 | "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 (Hauptgewässer. Salzwedler Dumme) Die Einstufung als natürliches Gewässer wird aufgrund des vorhandenen Ausbauzustandes abgelehnt." | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Salzwedler Dumme und des Molmker Baches (MEL06OW11-00 und 12-00 sowie MEL06OW14-00) als natürliche Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0036 | "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 (Hauptgew. Salzwedler Dumme) Der MNP-Entwurf wird abgelehnt. Inbes. das Anlegen v.Gewässerschutzstr. ist nicht erforderlich, wenn sich die landw.Betriebe verpflichten, Nährstoffeinträge wirksam auf andere Weise zu vermeiden" | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0036 | "Betr. MEL06OW11-00; 12-00; 14 Maßn.z.Reduzierung v. Nährstoffeinträgen nur, wenn dies keine Umnutzung der Flächen erfordert. Exakte Applikationstechnik u.d. Einhalten v. Abstandregelungen reichen aus." | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt |