Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch |
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SN0036 | Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer | Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0036 | Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. | Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0036 | Die vorgeschlagenen Förderinstrumente zur Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft lassen sich nicht generell anwenden. Die von mir bewirtschafteten Flächen sind zum Großteil gepachtete Flächen. Eine Vielzahl der Pacht- und Tauschverträge läuft im Programmzeitraum (2006 – 2012) aus. Keiner weiß, ob ich 2015 auf den gleichen Schlägen wirtschaften kann, wie heute. Fördermittel zurückzahlen zu müssen, ist sehr teuer und u.U. existentiell. | Fördermittel müssen nur zurückgezahlt werden, wenn ein Verstoß gegen geltende Vorschriften vorliegt oder wenn die Voraussetzung für die Förderung nicht mehr gegeben sind (z.B. Abweichung von der ursprünglich beantragten förderfähigen Fläche.) Da Agrarumweltmaßnahmen über einen längeren Zeitraum angewendet werden sollen, sind langfristige Pachtverträge unerlässlich. Andernfalls kann auch die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0036 | Die vorgeschlagenen Förderinstrumente zur Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft lassen sich nicht generell anwenden. Ich wende bodenschonende Bearbeitungsmaßnahmen auf einer Vielzahl meiner Schläge an, aber ohne Förderung. Sandböden haben ein anderes Verhalten als Aueböden (Verdichtung), Fruchtfolgen, Schädlingsbekämpfung (Mäuse, Schnecken), Gründe der Pflanzengesundheit uvm. rechtfertigen den Einsatz des Pfluges zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Schlägen und minimieren den Einsatz von Pflanzenschutzmittel. Diese unternehmerische Entscheidung darf dem Landwirt nicht verwehrt werden. | Die geförderten Agrarumweltmaßnahmen sollen zu einer Verminderung von Stoffeinträgen in Gewässer und andere geschützte Lebensräume beitragen und gleichzeitig den Landwirt in die Lage versetzen, weiterhin marktgerecht zu produzieren. Sie werden auf freiwilliger Basis angeboten, d.h. der Landwirt kann frei entscheiden, ob er die Förderung in Anspruch nehmen will oder nicht. Um die angebotenen Fördermaßnahmen aber verstärkt zur Anwendung zu bringen, wird dem Landwirt eine von der Ausgestaltung der Maßnahme abhängigen Entschädigung angeboten, die auf einem entsprechenden Mehraufwand beruht. Dabei ist es wichtig, dass die angebotenen Maßnahmen (z.B. dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung) fachgerecht und zielgenau durchgeführt werden, damit mögliche negative Auswirkungen (z.B. verstärktes Auftraten von Schaderregern) vermieden werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0036 | Viele Maßnahmen von Investitionen scheitern an der Kofinanzierung bzw. der Förderwürdigkeit des Antragstellers (Individuelle finanzielle Situation) | Die Förderwürdigkeit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ist eine grundsätzliche Bedingung für die Vergabe von Zuwendungen bzw. Darlehen in der Finanzwirtschaft. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an der Förderung von Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0036 | Die Maßnahmen M 27, M28, M30, M33 kämen für meine Flächen ggf. in Betracht. Was bedeutet aus Sicht eines Geologen oder Hydrologen die Einhaltung der guten Fachlichen Praxis? | Eine Bewirtschaftung nach "guter fachlicher Praxis" bedeutet die Einhaltung aller fachgesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Düngemittel-, Pflanzen- schutz-, Bodenschutz- sowie des Wasser- und Naturschutzrechtes durch die Landwirte. Die Einhaltung der "guten fachlichen Praxis (gfP)" wird in der Regel durch die Einbeziehung der Landwirte in das "Cross- Compliance" Direkt- zahlungs- und Konrollsystem gewährleistet. Auch wenn in Einzelfällen lokal noch Defizite bei einer konsequent Umsetzung der "guten fachlichen Praxis" bestehen, wird für den weit überwiegenden Teil landwirtschaftlicher Betriebe davon ausgegangen, dass diese nach den Regeln der "guten fachlichen Praxis" wirtschaften. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0037 | "Gewässer dürfen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der monetären Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände (Energiegewinnung, Verkehr, Kühlwasser, Freizeit) . Die Nutzung von Flüssen und Seen muss für diese Zwecke weiterhin möglich sein. Fließgewässer bieten darüberhinaus eine wichtige und umweltfreundliche Transportalternative zu Schiene, Straße und Flugzeug und sichern so Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Zustand und Ausbau dieser Wasserstraßen darf durch eine falsche Einstufung der Gewässer nicht gefährdet werden: W asserstraßen sind ,,erheblich veränderte Gewässer"" und müssen auch als solche klassifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftlich wichtigen Seewasserwege. " | Notwendige Nutzungen der Wasserressourcen werden bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigt. Dies spiegelt sich in der Ausweisung erheblich verändertger Wasserkörper und der Definition der Umweltziele bzw. der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen wider. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0037 | Insbesondere für etablierte Industriestandorte darf es keine signifikanten Nutzungs- bzw. Betriebsbeschränkungen geben. Es sollten Spielräume für existenzsichernde lnvestitionen belassen werden. lm Hinblick auf zu planende Vollzugsmaßnahmen muss bei Zielkonflikten eine transparente Abwägung der unterschiedlichen Interessen durch Einzelfallbeurteilung stattfinden. | Bei praktischen Maßnahmen werden die Betroffenen einbezogen. Signifikante Beeinträchtigungen werden vermieden, Die Industrie muss ihre Bereitschaft den ökologischen Belangen der Gewässernutzung Rechnung zu tragen weiterhin aufrecht erhalten und bestenfalls noch verstärken. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-BP: S. 47: Nach einer ersten Sichtung wurden 53 Wasserlösestolln als potentiell bedeutende Belastungsquellen eingestuft. Demgegenüber erscheinen die in Karte 14 (Maßnahmeprogramm) dargestellten betroffenen FWK gering! Überprüfung und Konkretisierung scheint erforderlich." | Die Stollen werden im Rahmen der Ermittlung im erstenBP. auf ihre Relevanz für den jeweilgen OWK geprüft. Derzeit sind keine weiteren Aussagen möglich. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "Die vorgestellten Maßnahmen sind nicht geeignet, die Zielstellung der WRRL zu erreichen. Das Maßnahmendokument ist grundsätzlich zu überarbeiten. dabei ist der Schwerpunkt auf die wirksame Wiederherstellung bzw. Sicherung eines naturnahen Fließgewässersystems in Sachsen zu richten. Grundlage eines solchen Dokuments muss dabei ein fachlich korrekter Ansatz ohne lobbyistisch geprägten Hintergund (etwa der Wasserkraftbetreiber) sein. Der vorliegenden Entwürfe der Planungsdokumente des FS Sachsen werden als völlig unzureichend abgelehnt. " | Eine konstruktive Beteiligung des Einwenders an der Maßnahmenumsetzung ist wünschenswert. Vorschläge zu Maßnahmen hätten eingebracht werden können, liegen aber von Seiten des Einwenders nur vereinzelt vor. Ein Maßnahmenplanung, die gemäß WRRL auch die Nutzungen berücksichtigen muss, vollständig abzulehnen, ist nicht nachvollziehbar. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: S. 4: zum ""vollständigen Maßnahmenkatalog"": --> Es wird vorerst Vision bleiben, diese nach Katalog aufgelisteten Maßnahmen als konkrete örtlich (und zeitlich) definierte Projekte zu benennen. Der Bürger vor Ort will jedoch Kenntnis haben, welche Maßnahmen „vor seiner Haustür“ und evtl. an seinem Eigentum vorgesehen sind. Die Weiterbearbeitung der Pläne muss dies unbedingt berücksichtigen." | Die vor Ort betroffenen Akteure werden bei der Umsetzung der Maßnahmen einbezogen. Mit weiterer Konkretisierung der Arbeiten werden Auswirkungen der Umsetzung der Programme vor-Ort deutlicher | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: S. 44: 42 % der FWK ""erheblich verändert"" in TBG Zwickauer Mulde --> Sollte sich dieser extrem hohe Anteil auch bei den weitergehenden Untersuchungen ergeben, so muss das TBG als ein Schwerpunktgebiet ausgewiesen werden." | Eine "Ausweisung von Schwerpunktgebieten" ist in der WRRL nicht gefordert. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur müssen landesweit im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden, auch an HMWB. In welchem Ausmaß eine Verbesserung des Zustands/Potenzials der einzelnen Wasserkörper und eine Aktualisierung des Ausweisungsverfahrens für die OWK erfolgen wird, muss sich im Laufe des 1. Bewirtschaftungszeitraumes zeigen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: S. 26: 36% der FWK in TBG Lausitzer Neiße als erheblich verändert ausgewiesen. Keine grundlegende Verbesserung der Gewässermorphologie dieser FWK bis 2015 nicht zu erwarten --> Die Lage ist zwar schwierig, aber dennoch je nach Gewässerabschnitt differenziert. Entsprechend abgestimmte Maßnahmen könnten daher bereits bis 2015 eine spürbare Verbesserung bringen und die unerlässliche Basis für die Folgeschritte nach 2015 schaffen." | Die Ausweisung als HMWBerfolgte oftmals durch die regionalspezifische Struktur der Ortslagen, die sich an den Gewässern entlang entwickelt haben (trifft teilweise auch auf die Mittelgebirgsregionen zu). In welchem Ausmaß eine Verbesserung der Gewässerstruktur der jeweiligen OWK möglich sein wird, muss sich im Laufe des 1. Bewirtschaftungszeitraumes zeigen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: S.30: Zur Braunkohlenproblematik im TBG Obere Spree --> Die Situation lässt sich nicht isoliert gewässerökologisch, sondern nur ganzheitlich bewältigen. Die Anlage neuer oder die Öffnung alter Tagebaue gehören nicht in ein nachhaltiges Szenario." | Der Einfluss des Braunkohletagebaus ist in der Tat als sehr komplex zu betrachten. Dies wird in der Maßnahmenplanung berücksichtigt, in dem einige Maßnahmenkategorien nur speziell den bergbaulich beeinflussten Fließgewässer-Wasserkörpern zugeordnet wurden (u.a. M-Nr. 24 und M-Nr. 85). In welchem Ausmaß der Braunkohletagebau weitergeführt wird, hängt von Entscheidungen der Energiepolitik ab. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: S. 52: geringer Anteil erheblich veränderter FWK aber erhebliche Difizite im TBG Vereinigte Mulde: --> Diese hier zu vermutenden Widersprüche sollten interpretiert werden." | Ein Defizit ist nicht zwangsläufig mit der Ausweisung als HMWB verbunden. Viele OWK in der Vereinigten Mulde sind durch die Landwirtschaft beeinträchtigt, sowohl strukturell als auch deren Wasserqualität. Da Landwirtschaft nicht explizit als nachhaltige Restriktion angesehen wird, die notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässersturkur unmöglich machen, wurden die meisten Fließgewässer-Wasserkörper als natürliche Wasserkörper ausgewiesen. | keine | Freistaat Sachsen |