Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch |
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SN0039 | "HGRD-MP: S. 52: Die Prognosen für die FWK zur Zielerreichung bis 2015 sind aufgrund der hohen Belastungen negativ. Voraussichtlich wird kein FWK im Teilbearbeitungsgebiet das ökologische Umweltziel bis 2015 erreichen und auch die derzeit im nicht guten chemischen Zustand befindlichen FWK werden das chemische Umweltziel verfehlen...--> Die Vereinigte Mulde ist nach Abb. 3.3. 2 in das überregionale Durchgängigkeitsprogramm aufgenommen. Ergeben sich hierdurch Einschränkungen?" | Einschränkungen ergeben sich nicht. Diese Dinge sollten nicht im zwingendem kausalen Zusammenhang gesehen werden. Das Durchgängigkeitsprogramm für überregional bedeutsame Fließgewässer-Wasserkörper muss natürlich die Vereinigte Mulde berücksichtigen, da nur bei Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der VM auch eine Einwanderung von gewässertypspezifischen Landdistanzwanderer in die Zwickauer und Freiberger Mulde und deren Einzugsgebiete erfolgen kann. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | " M-Nr. 28, Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge (OW): Bei dem nicht unerheblichen Anteil landwirtschaftlicher Nutzflächen im Chemnitzer Raum wäre ein höherer Anteil dieser Maßnahme gerechtfertigt, desgleichen im Neißeraum (Mandau und Pließnitz mit Zuflüssen). Maßnahmen 29 und 30 sind damit im Zusammenhang zu sehen." | Die Zuweisung der Maßnahmenkategorie wurde davon abhängig gemacht, ob Daten der Gewässerstrukturkartierung vorlagen, die eine Nutzung des Gewässerrandstreifens durch Ackerbau aufzeigten. Diese Gewässerabschnitte wurden selektiert und darauf basierend die Zuweisung der Maßnahme vorgenommen. Die M-Nr. 28 bezieht sich aber auf den Effekt der Reduzierung von Nährstoffeinträgen von Ackerflächen. Zur Verbesserung der Uferhabitate wurde M-Nr. 73 zugewiesen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: M-Nr. 63, Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens (OW): Diese Maßnahme ist nur bei wenigen FWK vorgesehen. Liegt kein größerer Handlungsbedarf vor?" | Es stellt sich hier die Frage nach den Maßnahmenmöglichkeiten als nach dem "Bedarf". Hydrologische Daten liegen nicht lückenlos für alle Fließgewässer-Wasserkörper vor, so dass eine Beurteilung des Abflussverhaltens kaum möglich ist. Welche Maßnahmen konkret vor Ort zielführend sein können, muss die Detailplanung im Rahmen der Maßnahmenumsetzung zeigen. Vorschläge dazu sind immer willkommen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "M-Nr. 64, Maßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten Abflussspitzen (OW) Für die FWK WürschnitzI und Gablenzbach (TBG Zwickauer Mulde) sind im Territorium keine nutzungsbedingten Abflussspitzen bekannt." | Die M-Nr. 64 wurde aufgrund des Anteils der Siedlungsflächen am EZG der OWK vergeben, da bei erhöhten Anteil von versiegelten Flächen auch die Gefährdung von Misch- und Niederschlagswassereinleitungen erhöht wird. Insbesondere bei der Berücksichtigung der Klimaprognosen mit einem zu erwartenden Anstieg von Starkregenereignissen müssen die Siedlungsbereiche die Entlastung in die OWK verstärkt berücksichtigen. Dies soll durch die Zuweisung von M-Nr. 64 verdeutlicht werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: Karte 41: M-Nr. 65, Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts (OW) Die Maßnahme 65 ist nicht dargestellt, dagegen nochmals Maßnahme 66." | Wurde korrigiert | Korrektur wie angegeben. | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: Karte 43: M-Nr. 69, Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen (OW) Hier ist der Beuthenbach (Oberlauf von WürschnitzI) mit dargestellt. Nicht dagegen in Abb. 3.3.2." | Abb. 3.3.2 zeigt nur die überregionalen Vorranggewässer. Die Umsetzung der M-Nr. 69 wird sich in Sachsen nicht nur auf die Vorranggewässer beschränken. Es werden daher auch Querbauwerke in den OWK durchgängig gemacht in denen ein Kreuz in der Maßnahmentabelle steht. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: M-Nr. 72, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung inkl. begleitender Maßnahmen (OW) Die Mandau ist angesichts ihrer geringen Strukturgüte trotz des dichten Siedlungsraumes in das Programm aufzunehmen; auch Ausbaustrecken des Schwarzen Schöpses (Modellgewässer!) sollten berücksichtigt werden: Sohland a.R., Reichwalde – Kringelsdorf." | Aufgrund der vielen Ortslagen wird es kaum möglich sein Laufveränderungen durchzuführen, auch unter dem Aspekt der hohen Investitionskosten für solche Maßnahmen. Im ersten Schritt sollten Möglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerunterhaltung und kleinere Maßnahmen mit höhere Kosteneffizienz (z.B. M-Nr. 71 und 73) berücksichtigt werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "M-Nr. 74, Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung (OW) Der geringe Anteil Maßnahmen für die Sicherung/Wiederherstellung der Auenstruktur der sich in dieser Karte ausdrückt, wurde bereits weiter vorn bemängelt." | Der Anschluss und die Revitalisierung von Auenflächen benötigt sehr große Flächen im direkten Gewässerumfeld. Diese Maßnahmen können daher nur unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Eigentumsverhältnisse der benötigten Flächen erfolgen. Eine so detaillierte Planungstiefe kann mit dem Maßnahmenprogramm nicht erreicht werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "M-Nr. 75, Anschluss von Seitengewässern, Altarmen (OW) Neiße: Altarm im Bereich Hirschfelde/ Rosenthal anschließen." | Vorschlag kann in die Detailplanung zur Umsetzung von Maßnahmen eingespeist werden. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0039 | M-Nr. 90, Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Fischerei in stehenden Gewässern (OW) Die hier mit dargestellten Talsperren Muldenberg und Eibenstock sind unseres Wissens fischfrei. | Wurde korrigiert. | Korrektur wie angegeben. | Freistaat Sachsen |
SN0039 | "HGRD-MP: M-Nr. 94, Maßnahmen zur Eindämmung eingeschleppter Spezies (OW) Aggressive Pilotarten des Ufer- und Auenbereiches (z.B. Reynoutria japonica [Polygonum cuspidatum], Impatiens glandulifera) besonders in Schutzgebieten unter Kontrolle bringen (z.B. Kirnitzsch)." | Die Zuweisung der Maßnahmenkategorie wurde für die Gewässer 1. Ordnung durch die Vor-Ort-Kenntnisse der Flussmeistereien erweitert. | Erweiterung der Maßnahmenzuweisung durch Abstimmung mit dem Einwender | Freistaat Sachsen |
SN0044 | "Zu Maßnahmen zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächen- und Grundwasser sowie zu Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen aus der Landwirtschaft: In Maßnahmenübersichten mit konkreten Einzelmaßnahmen sollten daher die o.g. Verfahren (z.B. CULTAN oder Einsatz stabilisierter N-Dünger) in der Einschätzung ihrer Wirkung auf keinen Fall überbewertet und bezüglich ihrer Förderung im Rahmen der Umsetzung der WRRL unbedingt kritisch betrachtet werden. Eine durch Splittung in mehrere Teilgaben und damit bedarfsgerecht bemessene, am ökonomischen Optimum ausgerichtete N-Düngung sollte als wichtige Maßnahme zur Vermeidung von Überdüngung herausgestellt werden." | Eine standort- bzw. bedarfsgerechte Düngung ist bereits wichtiger integrativer Bestandteil des grundlegenden Maßnahmenpaketes der "Guten fachlichen Praxis" und erfordert deshalb keine nochmalige Herausstellung als Einzelmaßnahme. Zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen aus der Landwirtschaft sind im Freistaat Sachsen für den Zeitraum des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes (2010-2015) explizit nicht vorgesehen bzw. wurde hierfür auch keine Förderung geplant. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0045 | Ich lehne jegliche Verschärfung der grundlegenden land- und forstwirtschaftlichen Maßnahmen, die nachteiligen Einfluss auf die Bewirtschaftung, Extensivierungsmaßnahmen, sowie weitere ordnungsrechtliche Vorgaben ab. Ergänzende Maßnahmen dürfen nur auf freiwilliger Basis und in Absprache mit den Betroffenen umgesetzt werden. | Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine Verschärfungen von Nutzungsauflagen bzw. verpflichtende Nutzungsänderungen für die Land- und Forstwirt- schaft vorgesehen, soweit die jeweiligen Nutzungen bereits flächendeckend nach den fachgesetzlichen Vorgaben (z.B. "Gute fachliche Praxis") einschließlich der Beachtung der wasserrechtlich festgelegten ökologischen Grundanforderungen erfolgen. Wasserkörperbezogene Zuordnungen von Maßnahmen, die über den derzeitigen gesetzlichen Grundrahmen hinaus gehen, wie z.B. die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau und Untersaaten" oder "Dauerhaft konservierende Bodenbear- beitung" werden als ergänzende Maßnahmen betrachtet und stellen kooperative Angebote für eine freiwillige Inanspruchnahme bzw. Umsetzung durch die Landwirte in den betreffenden Gebieten dar. Ein Grundprinzip der kooperativen Maßnahmenumsetzungstrategie im Bereich Landwirtschaft besteht darin, dass die ergänzende Maßnahmen nur auf freiwilliger Basis und in Absprache mit den Betroffenen umgesetzt werden sollen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0046 | Ich lehne jegliche Verschärfung der grundlegenden land- und forstwirtschaftlichen Maßnahmen, die nachteiligen Einfluss auf die Bewirtschaftung, Extensivierungsmaßnahmen, sowie weitere ordnungsrechtliche Vorgaben ab. Ergänzende Maßnahmen dürfen nur auf freiwilliger Basis und in Absprache mit den Betroffenen umgesetzt werden. | Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine Verschärfungen von Nutzungsauflagen bzw. verpflichtende Nutzungsänderungen für die Land- und Forstwirt- schaft vorgesehen, soweit die jeweiligen Nutzungen bereits flächendeckend nach den fachgesetzlichen Vorgaben (z.B. "Gute fachliche Praxis") einschließlich der Beachtung der wasserrechtlich festgelegten ökologischen Grundanforderungen erfolgen. Wasserkörperbezogene Zuordnungen von Maßnahmen, die über den derzeitigen gesetzlichen Grundrahmen hinaus gehen, wie z.B. die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau und Untersaaten" oder "Dauerhaft konservierende Bodenbear- beitung" werden als ergänzende Maßnahmen betrachtet und stellen kooperative Angebote für eine freiwillige Inanspruchnahme bzw. Umsetzung durch die Landwirte in den betreffenden Gebieten dar. Ein Grundprinzip der kooperativen Maßnahmenumsetzungstrategie im Bereich Landwirtschaft besteht darin, dass die ergänzende Maßnahmen nur auf freiwilliger Basis und in Absprache mit den Betroffenen umgesetzt werden sollen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0047 | Ich lehne jegliche Verschärfung der grundlegenden land- und forstwirtschaftlichen Maßnahmen, die nachteiligen Einfluss auf die Bewirtschaftung, Extensivierungsmaßnahmen, sowie weitere ordnungsrechtliche Vorgaben ab. Ergänzende Maßnahmen dürfen nur auf freiwilliger Basis und in Absprache mit den Betroffenen umgesetzt werden. | Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine Verschärfungen von Nutzungsauflagen bzw. verpflichtende Nutzungsänderungen für die Land- und Forstwirt- schaft vorgesehen, soweit die jeweiligen Nutzungen bereits flächendeckend nach den fachgesetzlichen Vorgaben (z.B. "Gute fachliche Praxis") einschließlich der Beachtung der wasserrechtlich festgelegten ökologischen Grundanforderungen erfolgen. Wasserkörperbezogene Zuordnungen von Maßnahmen, die über den derzeitigen gesetzlichen Grundrahmen hinaus gehen, wie z.B. die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau und Untersaaten" oder "Dauerhaft konservierende Bodenbear- beitung" werden als ergänzende Maßnahmen betrachtet und stellen kooperative Angebote für eine freiwillige Inanspruchnahme bzw. Umsetzung durch die Landwirte in den betreffenden Gebieten dar. Ein Grundprinzip der kooperativen Maßnahmenumsetzungstrategie im Bereich Landwirtschaft besteht darin, dass die ergänzende Maßnahmen nur auf freiwilliger Basis und in Absprache mit den Betroffenen umgesetzt werden sollen. | keine | Freistaat Sachsen |