Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch |
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SN0085 | "Es wird ausgeführt, dass in Fällen mehrfacher Belastungen in der Umsetzungsphase des Bewirtschaftungsplanes eine weitere Analyse erfolgen muss, welche Belastungsquelle durch spezifische Maßnahmen effizienter reduziert werden kann und ob dabei die Bildung von kosteneffizienten Maßnahmekombinationen möglich und sinnvoll ist (S. 99). Es bleibt unklar, wer diese Untersuchungen koordiniert, fachlich begleitet und finanziert. Die Landeshauptstadt Dresden möchte in die dazu erforderlichen gesamtwirtschaftlichen Betrachtungen (Kosten-Nutzen-Analysen) einbezogen werden." | Die Analysen werden in Zusammenarbeit mit den vor-Ort-Akteuren durchgeführt. Dazu müssen sich aber auch Aktivitäten der zuständigen Lokal- und Regionalbehörden entfalten. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Wie ist zu verfahren, wenn bereits jetzt absehbar ist, dass der Wasserkörper den guten ökologischen Zustand nicht erreicht (erreichen kann). Müssen dann dennoch Maßnahmen in Angriff genommen werden? Wenn ja, welche? | Maßnahmen müssen im jedem Fall zur Verbesserung des Wasserkörpers führen. Wenn der gute Zustand mit Sicherheit nicht zu erreichen ist, kann entweder das alternative Umweltziel des "guten ökologischen Potenzials" (wenn es nur hydromorphologische Probleme gibt) oder auch weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen werden. Weniger strenge Umweltziele wurden für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anspruch genommen, da die Vorgaben in der WRRL sehr strikt sind und mit der derzeitigen Datengrundlage kaum zu erfüllen sind. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Neben den Vorschriften der EU-WRRL müssen auch die Vorschriften zum Hochwasserschutz beachtet werden. Die zum HW-Schutz gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen in bebauten Gebieten können dabei im Widerspruch zu möglichen Entwicklungsmaßnahmen für einen besseren hydromorphologischen Zustand des Gewässers stehen und überwiegen. Welche fachlichen und rechtlichen Instrumente werden durch den Freistaat Sachsen den Gemeinden und unteren Behörden für eine sachgerechte Abwägung an die Hand gegeben? | Die gemeinsame Umsetzung von HWRM-RL und WRRL wird für die Gewässer 1. Ordnung durch Abstimmung zwischen LTV und LfULG gewährleitet. Für Gewässer 2. Ordnung muss die Abwägung durch den Träger der Unterhaltungs- und Ausbaulast erfolgen. Dabei sind die Möglichkeiten zum Einsatz ingenieurbiologischer Bauweisen im HWS, wie im Erlass des SMUL festgelegt, zu überprüfen. | Freistaat Sachsen | |
SN0085 | Es besteht u. E. eine Diskrepanz zu den Fristen in der Kleinkläranlagenverordnung (31.12.2015) und dem Abschluss des 1. Bewirtschaftungsplanes (22.12.2012). In 1. Bew.-Plan mit Maßnahmeprogramm werden biologische KKA als eine Maßnahme in Sach-sen festgelegt. Der Plan ist bis 2012 umzusetzen. Bis 2015 ist dann bereits zu überprüfen wie u. a. diese Maßnahme auf die ökologischen Zustand des jeweiligen OWK gewirkt hat. Die VO über KKA in Sachsen sieht das Ende der Umsetzung aber erst bis Ende 2015. | Nach WRRL sollen die Maßnahmen des 1. Bewirtschaftungsplans bis Ende 2012 umgesetzt werden. Dann erfolgt eine Aktualisierung der Bestandsaufnahme und die Bewertung der Wasserkörper. Eine Umsetzung von Maßnahmen nach 2012 schließt sich dadurch aber nicht aus. Daher ist diese "Diskrepanz" rein formeller Art. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Es wird sehr schwierig werden, im Bereich Landwirtschaft Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen, die alle auf Freiwilligkeit der Landwirte beruhen, durch die zuständige Wasserbehörde durchzusetzen. Auch die seit etwa 10 Jahren in der Landwirtschaft angewandte „gute fachliche Praxis“ hat bislang noch keinen entscheidenden Durchbruch zur Nährstoffreduzierung in den OWK gebracht. Die Ziele der Nährstoffreduzierung sind nur unzureichend auf die Oberflächenwasser- körper aufgeschlüsselt.Es ist unklar, wie die weitere erhebliche Reduzierung erreicht werden soll. | EinTeil der bisherigen Maßnahmen der "guten fachlichen Praxis" aus den zurückliegenden Jahren zur Verringerung der Stickstoffauswaschungen aus den landwirtschaftlichen Böden wird aufgrund der langen Grundwasser-verweilzeiten von Nitrat erst noch in kommenden Jahren weitere Wirkungs- effizienz auf GWK und OWK entfalten. Ein Herunterbrechen von Nährstoff- reduktionszielen auf die Einzugsgebiete einzelner OWK bzw. einzelne Eintragsquellen ist mit den derzeit verfügbaren Datengrundlagen aus den Bereichen Landwirtschaft und Siedlungswasserwirtschaft noch nicht möglich. Die Nährstoffreduktionsziele für den ersten Bewirtschaftungsplan sollen vor allem in gebündelter Synergiewirkung aller grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen zur Nährstoffreduktion in den Bereichen Land- und Siedlungs-wasserwirtschaft erreicht werden (siehe hierzu auch Pkt. 5.2.2 und 5.5.2 im sächsischen Hintergrunddokument zum Bewirtschaftungsplan). | Keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Grundsätzlich ist kritisch anzumerken, dass die in dem Entwurf des Maßnahmeprogramms der FGG Elbe vorgeschlagenen Maßnahmen zur Zielerreichung des guten ökologischen, chemischen und mengenmäßigen Zustands oder Potentials der Wasserkörper nicht bewertet werden können, da Örtlichkeit, Zuständigkeit und fachlicher Inhalt tatsächlich umzusetzender Maßnahmen nicht ableitbar sind. | Eine detaillierte vor-Ort-Planung war aufgrund des erheblichen erforderlichen Aufwandes nicht möglich. Die vorliegende Rahmenplanung soll den Maßnahmenbedarf deutlich machen, der in der Umsetzungsphase durch eine weitergehende Detailplanung untersetzt werden soll. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Die Maßnahmelisten sowie die dazugehörigen Maßnahmetypen sind aus Sicht der Landeshauptstadt Dresden für die Dresdner Gewässer zum Teil fehlerhaft bzw. unvollständig. Es bleibt unklar, welche Relevanz gesetzte oder fehlende „Kreuze“ haben, beispielsweise für Ergebniskontrolle oder die Förderfähigkeit von Maßnahmen. Unsererseits besteht die Besorgnis, dass sich daraus Konsequenzen ergeben, die aus den Unterlagen nicht erkennbar sind. In der Anlage 2 sind Vorschläge zur Ergänzung und Korrektur der Maßnahmetabellen aufbereitet. | Ergänzungen und Korrekturen teilweise eingearbeitet. | Ergänzung bzw. Korrektur der Zuordnung einiger Maßnahmen zu bestimmten OWK | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Die o. g. Ziele der EU-WRRL sind nicht im Rahmen der normalen Gewässerunterhaltung bzw. Abwasserbeseitigungspflichten zu erreichen. In der Anlage 3 sind die Maßnahmelisten mit örtlich konkreten Gewässerausbau- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen untersetzt, die die Landeshauptstadt Dresden als Unterhaltungslastträger für die Gewässer zweiter Ordnung im Stadtgebiet Dresden im Umsetzungszeitraum zur Zielerreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. Potentials als zwingend ansieht. Die Liste kann aufgrund der fehlenden systematischen Ausarbeitung der Hintergrundpapiere nicht vollständig sein. | Ergänzungen und Korrekturen teilweise eingearbeitet. | Ergänzung bzw. Korrektur der Zuordnung einiger Maßnahmen zu bestimmten OWK | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen Zustandes im Grundwasserkörper werden in den Unterlagen ebenfalls nicht ausgewiesen. Die Reduktion der Schadstoffeinträge in das Grundwasser soll schrittweise und im Rahmen der Altlastenbehandlung durch aktive Grundwassersanierungen erfolgen. Bei Nichterreichbarkeit der Umweltziele wird die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen in Aussicht gestellt. In einer Dienstberatung „Grundwasser“ am 23.03.2009 im SMUL wurde die Frage nach einer Mittelbereitstellung für zusätzliche Sanierungsarbeiten negativ beantwortet. Es bleibt offen, wie der Maßnahmeplan „Grundwasser“ untersetzt ist. | Der Bewirtschaftungsplan (BP) ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Es bleibt unklar, ob s noch eine Detaillierung bezüglich der im Entwurf ausgewiesenen Maßnahmen nach LAWA-Katalog geplant ist. Diese Detailarbeit ist von der Landeshauptstadt Dresden als Gemeinde und zuständige Wasserbehörde allein nicht zu bewältigen. | Eine Konkretisierung der Maßnahmenplanung kann nur im Zuge der Umsetzung erfolgen, wenn detaillierter vor-Ort-Kenntnisse einfliessen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Die aufgeführten Maßnahmen sind nicht nach Prioritäten gegliedert. Es bleibt unklar, ob eine Priorisierung der Maßnahmen besteht (beispielsweise für Oberflächenwasserkörper: Nährstoffreduzierung, Durchgängigkeit, Förderung der Eigendynamik des Gewässers usw.). Nach unserer Auffassung ist dies dringend erforderlich.Bei der Bestimmung und Festlegung von Prioritäten sollten weitere kommunale Zielvorstellungen wie der zurzeit in Erarbeitung befindliche Plan Hochwasservorsorge Dresden und das bestehende Abwasserbeseitigungskonzept neben den Zielen der EU-WRRL einbezogen werden. | Priorisierungen waren noch nicht möglich, da die Maßnahmen durch unterschiedliche Bedingungen charakterisiert sind. Alle Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft z. B. sind entweder gesetzlich fixierte Maßnahmen (z. B. gute fachliche Praxis) oder Fördermittelangebote (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) die gar nicht priorisiert werden können, da für alle Flächen der noch bestehenden Förderkulisse die selben Antragsbedingungen gelten. Im Bereich der Verbesserung von Gewässerstrukturen ist eine Priorisierung sicherlich notwendig und in der Detailplanung im Rahmen der Umsetzung zu berücksichtigen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Möglicherweise führen die Maßnahmen nicht zu einem guten ökologischen Zustand des Wasserkörpers. Wer ist für die Feststellung des tatsächlich erreichten Zustandes zuständig? Wer veranlasst ggf. weitere Planungen bzw. Maßnahmen bzw. trifft die Entscheidung, dass solche nicht verhältnismäßig sind? | Der Zustand der Wasserkörper wird nur anhand der Überwachungsergebnisse an der repräsentativen Messstelle bewertet. Ziel der Maßnahmenplanung ist den jeweiligen Wasserkörper in einen solchen Zustand zu verbringen, dass der gute Zustand auch an der repräsentativen Messstelle nachgewiesen werden kann. Die Detailplanung im Rahmen der Maßnahmenumsetzung muss in Zusammenarbeit aller Zuständigen und Betroffenen erfolgen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Wie ist zu verfahren, wenn nach Beschluss der Maßnahmepläne die zuständige Gemeinde und/oder Wasserbehörde im Rahmen der detaillierten Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die erforderlichen Aufwendungen zum Erreichen des guten ökologischen Zustandes unverhältnismäßig hoch sind? | "• der unverhältnismäßig hohe Aufwand ist zu begründen (siehe auch: Gemeinsames Verständnis von Begründungen zur Fristverlängerung …"" LAWA-Ausschuss - Oberirdische Gewässer und Küstengewässer - Ad-hoc-Unterausschuss ""Wirtschaftliche Analyse"" vom 27.11.2008) • danach Priorisierung oder ggf. Fristverlängerung • von ""weniger strengen Zielen"" sollte zunächst kein Gebrauch gemacht werden" | keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Es bleibt unklar, welche Rechtsmittel für die Durchsetzung der Maßnahmen eingesetzt werden sollen. In den maßgeblich betroffenen Bereichen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft wird in der derzeitigen Praxis mit unterschiedlichen rechtlichen Instrumentarien umgegangen: Wasserwirtschaft – Anordnung, Untersagung gemäß SächsWG, Landwirtschaft – Empfehlung, Förderung. | Für den 1. Bewirtschaftungsplan werden die gesetzlichen Vorgaben + Fördermittelangebote als Umsetzungsinstrumente gesehen. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0085 | Wie bereits gesagt, werden zur Erreichung der Ziele der EU-WRRL in substanziellem Umfang Maßnahmen der Entwicklung der Gewässer und der Gewässerrandstreifen erforderlich werden. Neben den Kosten bestehen häufig Probleme mit der Flächenverfügbarkeit, nicht zuletzt wegen vordringlicher Interessen der Landwirtschaft, die bereits heute Planungs- und Genehmigungsprozesse sehr aufwändig und langwierig gestalten. Welche fördertechnischen und rechtlichen Instrumente hat der Freistaat geplant, um die bekannten Begrenzungen für eine zügige Umsetzung zu beseitigen? | Zur Zeit werden im SMUL zu den einzelnen Belastungsbereichen Verwaltungsanleitungen erarbeitet, so auch zum Thema "Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen". Zum Ende 2009 sollen die Vorgaben eingeführt werden. | keine | Freistaat Sachsen |