Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0085 Umsetzung Maßnahmen: Welche Berichtspflichten ergeben sich generell, und wer ist berichtspflichtig für nicht wasserwirtschaftliche Maßnahmen? Unsere Sorge ist, dass eine umfangreiche Berichtspflicht auf die unteren Wasserbehörden übertragen wird. Nach Artikel 15 WRRL legen die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren nach der Veröffentlichung jedes Bewirtschaftungsplans für die Einzugsgebiete gemäß Artikel 13 einen Zwischenbericht mit einer Darstellung der Fortschritte vor, die bei der Durchführung des geplanten Maßnahmenprogramms erzielt wurden. Es liegen z.Zt noch keine Anforderungen der EU-KOM über die Art der Berichterstattung vor. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "Eine Folge der Maßnahmepläne ist, dass die geltenden Abwasserbeseitigungskonzepte einschließlich deren Investitions- und Umsetzungszeitpläne auf ihren Anpassungsbedarf geprüft werden müssen und ggf. zu ändern sind. Soll dies wasserbehördlich eingefordert werden oder gelten die aktuell vorliegenden Abwasserentsorgungskonzepte vorerst weiter und ist somit deren Umsetzung unverändert weiter zu begleiten?" Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmepläne als Grundlage zusätzlicher wasserbehördlicher Anforderungen an Abwasseranlagen allein nicht ausreichen. Für jeden Gewässerkörper ist von der zuständigen Wasserbehörde zu ermitteln und zu klären, welche konkreten Maßnahmen im Einzelfall in Frage kommen, ob diese wirtschaftlich umsetzbar sind und ob mit ihnen ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen der Gewässergüteziele überhaupt erreicht werden kann. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Unklar bleibt weiterhin, ob eine Überarbeitung und Anpassung der derzeitig in Sachsen gängigen Praxis der Zulassung und Förderung von Kleinkläranlagen an die sich aus den Anforderungen der WRRL bezüglich der Nährstoffrückhaltung ergebenden erhöhten Anforderungen an die Abwasserbehandlung vorgesehen ist. Nach der neuen Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2009 wird für Kleinkläranlagen mit weitergehenden Reinigungsanforderungen ein Zuschlag bei der Förderung gewährt. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Wie wird die Landwirtschaft konkret und verbindlich in die Umsetzung der Maßnahmepläne einbezogen? Es bleibt unklar, wer die Prioritäten bei der Umsetzung von ressortübergreifenden Maßnahmen setzt. Beispielsweise kann die Wasserbehörde auf die Änderung der landwirtschaftlichen Praxis keinen direkten Einfluss nehmen. Der konzeptionelle Ansatz des Freistaates Sachsen zur Umsetzung der EU-WRRL sieht unter anderem vor, dass vor allem in prioritär belasteten Wasserkörpern durch Schulungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Demonstrationsvorhaben in Konsultationsbetrieben die vorgesehenen Maßnahmen gezielt umgesetzt werden. Dazu dienen auch Arbeitskreise, in denen Landwirte aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen beteiligt sind.. Ziel ist, durch diese Maßnahmen möglichst viele Wasserkörper bis zum Jahr 2015 in den "Guten Zustand" zu versetzen. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "3.1 Änderungen in der Gesamt-Tabellenstruktur Anlage 4 Hintergrunddokument Maßnahmen an sächsischen Wasserkörpern: - Nr. 11 als Spalte ergänzen: Die Optimierung der Betriebsweise von Anlagen für Misch- und Niederschlagswasser trifft in Dresden für alle Wasserkörper zu. - Nr. 12, hierzu Typ xvi hinzufügen: Zu den sonstigen Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen durch Misch- und Niederschlagswasser gehören auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. - Nr. 31 als Spalte ergänzen, hierzu Typ xi hinzufügen: Die Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch Drainagen aus der Landwirtschaft ist in Sachsen eine wichtige Maßnahme. Dies kann wirksam nur durch Rückbau erfolgen. - Nr. 79, hierzu Typ xvi + xi hinzufügen: Die Gewässerunterhaltung kommt nicht ohne Baumaßnahmen und F/E und Demonstration aus." M-Nr. 11 wurde durch die Zuweisung der M-Nr. 12 abgedeckt, da keine flächendeckenden Daten zu Misch- und Niederschlagswassereinleitungen vorliegen, die eine OWK-spezifische Zuweisung der M-Nr. 11 ermöglicht. M-Nr. 31 hat zurzeit weder eine gesetzliche Grundlage noch einen Fördermitteltatbestand, die Umsetzung der Maßnahme ist daher kaum zu realisieren. Zurzeit läuft ein FuE-Vorhaben, das sich mit der Fragestellung der Drainagesysteme in Sachsen auseinandersetzt. M-Nr. 79 bezieht sich auf die Möglichkeiten der ökologisch orientierten Gewässerunterhaltung die nicht dem gesetzlichen Festlegungen eines Ausbaus nach WHG § 31 unterliegen. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_538434 Roter Graben: - Nr. 7+8 entfernen: Unzutreffend. Die noch vorhandenen dezentralen Abwasseranlagen werden voraussichtlich bis 2013 durch die öffentliche Kanalisation abgelöst. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 36 entfernen: Aus unserer Sicht sind die ggf. möglichen Maßnahmen durch die Nummern 27, 29 und 30 abgedeckt. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53843 Lausenbach: - Die Einstufung als Erheblich veränderter Wasserkörper ist aus unserer Sicht unklar. - Nr. 8 entfernen: Unzutreffend, da dieser Bereich weitestgehend erschlossen ist. Das Abwasser der dauerhaft verbleibenden dezentralen Abwasseranlagen im EZG des OWK Lausenbach wird voraussichtlich – wie auch bisher – versickert werden, sodass die Sanierung dieser Anlagen keine maßgeblichen Auswirkungen für den OWK hat (Nr. 7). - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 29+30 entfernen: Keine Erosionsprobleme bekannt. - Nr. 64 hinzufügen: Es liegen zahlreiche Einleitungen vor. - Nr. 70 hinzufügen: Umweltamt Dresden hat bereits und will weitere Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchführen. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit der Stadt Dresden betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53846 Promnitz: - Änderungsvorschläge gelten für das Stadtgebiet Dresden. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn. 7 und 8 betreffen überwiegend KKA mit anschließender Versickerung. Langfristig verbleibt nur ein Grundstück mit Direkteinleitung in die Bartlake. Der Einfluss der Maßnahmen 7 und 8 auf die Beschaffenheit des OWK Promnitz wird nahezu unbeachtlich sein. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant und in Vorbereitung (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_537168 Schullwitzbach: - Bei Nr. 6 handelt es sich um die absehbare Stilllegung der Kläranlage Rossendorf bzw. die Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Eschdorf. Die bestehende Kläranlage Eschdorf ist der Größenklasse 2 AbwV zu zuordnen, die erweiterte Kläranlage ebenfalls. An die Gewässerbenutzung der erweiterten KA wurden gegenüber der AbwV erhöhte Anforderungen gestellt. Diese betreffen Anforderungen an die Nitrifikation und Denitrifikation. Eine erhebliche Reduzierung der bisherigen Stickstoff- und Phosphoreinträge – wie die Nrn. 2 und 3 suggerieren - ist durch den Ausbau der Anlage nicht zu erwarten. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 31 hinzufügen: Drainagen von wesentlicher Bedeutung. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537192 Lockwitzbach: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis wird in III/2009 vorliegen. Konkrete Aussagen zu ggf. erforderlichen Maßnahmen können nur auf dieser Basis getroffen werden. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 36 entfernen: Wir haben keine Kenntnis, was als „diffuse Quelle“ wirken könnte und noch nicht mit anderen Nummern abgedeckt ist. Wir halten diese Maßnahme für rein theoretisch und in der Praxis nicht brauch- bzw. umsetzbar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537194 Niedersedlitzer Flutgraben: - Die Einstufung als Natürlicher Wasserkörper ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn.7 und 8 sind nicht zutreffend. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen aus der Talsperre Kauscha als Beregnungswasser vorhanden. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme an der Talsperre Kauscha erforderlich. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53719516 Blasewitz-Grunaer Landgraben: - Nr. 7+8 entfernen: Das EZG ist öffentlich erschlossen. Die Nrn. 7 und 8 treffen folglich nicht zu. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 26 entfernen: Die Maßnahme aus Nr. 26 (Reduzierung diffuser Stoffeinträge von befestigten Flächen) kann man nur im Zusammenhang mit Maßnahme Nr. 10 sehen, d. h. der Großteil der Stoffeinträge von befestigten Flächen erfolgt über die öffentliche Kanalisation bzw. Straßenentwässerung. Als „diffuse Einträge“ gelten hier evtl. Einleitungen von privaten Anliegergrundstücken, die im Rahmen des Gemeingebrauchs bzw. des Eigentümer- und Anliegergebrauchs erlaubnisfrei erfolgen. Hier wird einerseits kein wesentliches Potential zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und andererseits wasserrechtlich keine Eingriffsmöglichkeit gesehen, die mit verhältnismäßigem Aufwand umzusetzen wäre. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme (Umbau eines Absturzes zur Rampe) geplant." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-1 Prießnitz-1: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen als Beregnungswasser für den Golfplatz Ullersdorf sowie für Fischhälteranlagen vorhanden. - Nr. 63 entfernen: Maßnahme + Maßnahmetyp unklar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD). - Nr. 73 hinzufügen: wie Nr. 72 - Nr. 505 hinzufügen: Warum hier keine Förderprogramme?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-2 Prießnitz-2: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 25 ist zu hinterfragen: Es sind keine Altlasten mit Wirkung auf das Oberflächengewässer bekannt. - Nr. 72 entfernen: Habitatverbesserung durch Laufveränderung nicht möglich. - Nr. 73 hinzufügen: Gehölzentwicklung im Uferbereich möglich. - Nr. 504 hinzufügen: Warum hier keine Beratungsmaßnahmen?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_537198 Kaitzbach: - Nr. 2+3 aus unserer Sicht hinzufügen: Einleitung von ungenügend gereinigtem Abwasser aus Kläranlage Cunnersdorf bekannt. KA selbst allerdings nicht Stadt Dresden. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 25 prüfen: Altstandorte Coschütz/Gittersee, jedoch wesentliche Sanierungsarbeiten bereits erfolgt. - Nr. 36 entfernen: Aus unserer Sicht sind die ggf. möglichen Maßnahmen durch die Nummern 27, 29 und 30 abgedeckt. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen