8. Elbe-Ministerkonferenz

Die zehn Bundesländer der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe und der Bund haben am 01.12.2021 auf der 8. Elbe-Ministerkonferenz den aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplan sowie den zweiten aktualisierten Bewirtschaftungsplan und das zweite aktualisierte Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe verabschiedet. Die Endfassungen der Pläne werden ab dem 22.12.2021 auf den Internetseiten der FGG Elbe veröffentlicht.

Die gemeinsamen Anstrengungen für eine Verbesserung der Hochwasservorhersage, die nach dem Beschluss der Elbe-Ministerkonferenz nach dem Hochwasser 2013 unternommen wurden, unterstreichen die gute Zusammenarbeit und die Fortschritte beim Hochwasserrisikomanagement. Die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Vermeidung eines weiteren Anstiegs des Schadenspotenzials in den hochwassergefährdeten Gebieten zählen weiterhin zu den vorrangigen Zielen. Alle Aktivitäten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes werden im aktuellen Hochwasserrisikomanagementplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zusammengefasst.

Die Elbe-Ministerkonferenz begrüßte, dass seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung von Gewässerbelastungen und Revitalisierung der Gewässer umgesetzt wurde. Sie betonte aber auch, dass noch immer viel zu tun bleibe, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Niedrigwasser und sommerliche Trockenperioden haben die Gewässer- und Auenökosysteme an der Elbe und in den Nebenflüssen in den vergangenen Jahren in Mitleidenschaft gezogen. Klimatische Änderungen werden in Zukunft zur Zunahme von Extremereignissen wie Hochwasser und Niedrigwasserphasen führen. Das flussgebietsweite Wassermengenmanagement hat daher einen hohen Stellenwert zur Stabilisierung der Gewässer.

In einer gemeinsamen Elbe-Erklärung beziehen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren Stellung zu den zukünftigen Herausforderungen einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flüsse und Seen, der Küstengewässer und des Grundwassers im Einzugsgebiet der Elbe.

Zum Abschluss der Konferenz übergab Hamburg nach drei Jahren den Vorsitz an Mecklenburg-Vorpommern.

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