Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0017 Bei der Einstufung des mengenmäßigen Zustandes (Grundwasserstand) wird hauptsächlich ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung für den guten Zustand verlangt. Tendenziell sinkende Grundwasserstände auf Grund von Klimaänderungen (Verringerung der Niederschlagsmengen, erhöhte Temperaturen) sollten jedoch nach unserer Auffassung ebenso Beachtung finden und zukünftig umfangreicher ausgewertet werden, auch wenn dies den guten mengenmäßigen Zustand noch nicht gefährdet. Tendenziell sinkende Grundwasserstände wurden bei der mengenmäßigen Bewertung der Grundwasserkörper berücksichtligt. Allerdings müssen hier noch Untersuchungen durchgeführt werden inwieweit dies negativen Trends tatsächlich dem Klimawandel zugeordnet werden können keine Freistaat Sachsen
SN0021 Es absehbar, dass der gute Zustand für alle europäischen Gewässer bis 2015 nicht zu erreichen ist. Eine Vielzahl der geplanten Maßnahmen wird erst auf mittlere Sicht ihre Wirkung entfalten. Deshalb ist vom lnstrument der Fristverlängerung offensiv Gebrauch zu machen. Darüberhinaus ist zu prüfen, inwieweit in hochverdichteten Gewerberegionen auch Ausnahmeregelungen in Richtung abgesenkte Umweltziele zu erwägen sind, wenn Gewässernutzern unverhältnismäßig belastet und die Kosten der Maßnahmen den Nutzen erheblich übersteigen würden. Fristverlängerungen werden bereits für die Mehrzahl der Wasserkörper in Anspruch genommen. Eine Definition von weniger strengen Umweltzielen ist nur unter Berücksichtigung der Vorgaben der WRRL möglich. Dazu liegen zurzeit keine ausreichende Datengrundlage vor. Daher werden weniger strenge Umweltziele für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anspruch genommen. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Der überwiegende Teil der deutschen Oberflächengewässer ist aufgrund menschlicher Einwirkungen“erheblich verändert“ oder ,,künstlichI". Insofern liegt es nahe, vor allem in Gebieten mit dichter Besiedelung allenfalls das gute ökologische Potenzial als Entwicklungskonzpt zu verfolgen. Weitergehende Verbesserungen des Gewässerzustandes würden die Gestaltungsspielräume für Industrie und Gewerbe unter Umständen erheblich einschränken. Siedlungsgebiete wurden als Grund für die Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0024 Von naturschutzrechtlicher Seite wird jedoch auch befürchtet, dass die wasserrechtlichen Regelungen in Einzelfällen kontraproduktiv zu denen des Naturschutzes sind. Hier wird deshalb auch hinsichtlich der Umsetzung der Bewirtschaftungspläne Konfliktpotenzial gesehen. Von gesetzlicher Seite aus, dürfte es keine Konflikte geben, da diese aufeinander abgestimmt sind. Es ist jedoch unbenommen, daß die Stringenz in der Durchsetzung der Gesetze bezüglich der Kann-Bestimmungen fehlt, nach SächsWG z.B. können Mindestwasserfestlegungen an bestehenden WKA-Standorten nachträglich festgelegt werden, können Maßnahmen für die Durchgängigkeit gefordert werden. Laut WRRL ist die FFH-RL in den Bewirtschaftungsplänen zu berücksichtigen; die zum Zeitpunkt des Entwurfs des Bewirtschaftungsplanes bestätigten MaP haben Eingang in den Kreuzzuweisungen im Maßnahmenprogramm des Hintergrunddokuments gefunden. Das entbindet vor Ort in der Abwägung der geeigneten WRRL-Maßnahmen natürlich nicht von einem Abgleich mit den flächenscharf geplanten und abgestimmten Maßnahmen der FFH-MaP. Wir teilen die Auffassung, daß anhand konkreter Vorhabenplanungen in Einzelfällen Konflikte zu tage treten werden, dann ist sicherlich entscheidend, welchem Interesse die höhere Priorität gegeben wird. Die Prüfung auf Konflikte von Planungsunterlagen obliegt dabei den Genehmigungsbehörden. keine Freistaat Sachsen
SN0024 Wir halten es für notwendig, die anderen betroffenen Bereiche wie Bergbau, Industrie und Landwirtschaft in die Umsetzung aktiv einzubeziehen, damit auch diese ihre rechtlichen Möglichkeiten in diesem Prozess ausschöpfen. Ebenso ist weiterhin eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, um die Bevölkerung immer mehr für dieses Thema zu sensibilisieren. Alle uns bekannten Interessengruppen werden regelmäßig über Publikationen und Veranstaltungen über die Umsetzung der WRRL in Sachsen informiert. In den öffentlichen Gewässerforen besteht ausreichend Raum für Diskussionen. Bei weitergehendem Besprechungsbedarf (z.B. Landwirtschaft, bergbau, Naturschutz, Wasserkraft) werden bilaterale Gespräche angeboten. Künftig wird noch mehr Wert gelegt, weitere Kreise für die Belange der WRRL zu sensibilisieren. Die weitergehende Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen wird zusammen mit den Betroffenen erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0025 Auffallend ist, dass in den Bewertungstabellen für den ökologischen Zustand der sächsischen OWK viele Kästchen für Ergebniseintragungen einzelner PAK, Schwermetalle (Liste ÖKO) und synthetischer Stoffe ohne Ziffer (also leer) sind. Normalerweise kann ein OWK doch erst dann vollständig in seinem ökologischen bzw. chemischen Zustand einge-schätzt werden, wenn für alle Parameter belastbare Werte vorliegen. Aus den Unterlagen der sächs. Hintergrundpapiere ist nicht zu entnehmen, warum für viele OWK entspre-chende Ergebniseintragungen für synthetischen Stoffe, Schwermetalle und Metalle sowie andere Schadstoffe fehlen (Beispiele: Gabenreichbach, Dreißiger Wasser, Tännichtbach, Meltheuer Bach) Gemäß Anlage 4 Nr. 2 (letzter Satz) SächsWRRLVO besteht keine Messverpflichtung. Die Bewertung eines WK ergibt sich neben den Ergebnissen aus Messungen auch aus dem vorhandenen Expertenwissen über das Vorkommen von Schadstoffen bzw. aus Analogieschlüssen. Insbesondere wenn der gute Zustand ökologische Zustnad nicht erreicht ist, werden weitere Ermittlungsmessungen auch zu Schadstoffkomponenten im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplanes vorgenommen. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Auffallend ist, dass in den Bewertungstabellen für den ökologischen Zustand der sächsischen OWK viele Kästchen für Ergebniseintragungen einzelner PAK, Schwermetalle (Liste ÖKO) und synthetischer Stoffe ohne Ziffer (also leer) sind. Normalerweise kann ein OWK doch erst dann vollständig in seinem ökologischen bzw. chemischen Zustand einge-schätzt werden, wenn für alle Parameter belastbare Werte vorliegen. Aus den Unterlagen der sächs. Hintergrundpapiere ist nicht zu entnehmen, warum für viele OWK entspre-chende Ergebniseintragungen für synthetischen Stoffe, Schwermetalle und Metalle sowie andere Schadstoffe fehlen (Beispiele: Gabenreichbach, Dreißiger Wasser, Tännichtbach, Meltheuer Bach) Gemäß Anlage 4 Nr. 2 (letzter Satz) SächsWRRLVO besteht keine Messverpflichtung. Die Bewertung eines WK ergibt sich neben den Ergebnissen aus Messungen auch aus dem vorhandenen Expertenwissen über das Vorkommen von Schadstoffen bzw. aus Analogieschlüssen. Insbesondere wenn der gute Zustand ökologische Zustnad nicht erreicht ist, werden weitere Ermittlungsmessungen auch zu Schadstoffkomponenten im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplanes vorgenommen. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Auffallend ist, dass in den Bewertungstabellen für den ökologischen Zustand der sächsischen OWK viele Kästchen für Ergebniseintragungen einzelner PAK, Schwermetalle (Liste ÖKO) und synthetischer Stoffe ohne Ziffer (also leer) sind. Normalerweise kann ein OWK doch erst dann vollständig in seinem ökologischen bzw. chemischen Zustand einge-schätzt werden, wenn für alle Parameter belastbare Werte vorliegen. Aus den Unterlagen der sächs. Hintergrundpapiere ist nicht zu entnehmen, warum für viele OWK entspre-chende Ergebniseintragungen für synthetischen Stoffe, Schwermetalle und Metalle sowie andere Schadstoffe fehlen (Beispiele: Gabenreichbach, Dreißiger Wasser, Tännichtbach, Meltheuer Bach) Gemäß Anlage 4 Nr. 2 (letzter Satz) SächsWRRLVO besteht keine Messverpflichtung. Die Bewertung eines WK ergibt sich neben den Ergebnissen aus Messungen auch aus dem vorhandenen Expertenwissen über das Vorkommen von Schadstoffen bzw. aus Analogieschlüssen. Insbesondere wenn der gute Zustand ökologische Zustnad nicht erreicht ist, werden weitere Ermittlungsmessungen auch zu Schadstoffkomponenten im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplanes vorgenommen. keine Freistaat Sachsen
SN0025 Aufgefallen ist, dass der mäßige ökologische Zustand eines OWK der Klasse 3 des 5-tufigen Systems entspricht. Der mäßige Zustand in der 5-stufigen Klassifizierung zur Fließgewässermorphologie entspricht hingegen der Klasse 2. Mit der Klasse 3 gilt ein OWK in der fließgewässermorphologischen Einstufung bereits als „deutlich verändert“. Der Einwand ist richtig. Die verbale Bezeichnung differiert in der Tat, allerdings ist die Zuweisung der Bezeichnungen der Strukturklassen durch die derzeitige Aggregationsmethode von 7 auf 5 Stufen nicht anders möglich gewesen. Derzeit werden von der LAWA beauftragt mögliche Aggregationsmethode zur 5-Stufigkeit in der Plausibilität geprüft und ein Vorschlag/Empfehlung erarbeitet. Hier können sich durchaus noch einmal die Bezeichnungen ändern. keine Freistaat Sachsen
SN0034 Weshalb werden für den GWK SE 4-1, (mit sächsischen Gebietsanteil im Lkr. Bz) der als diffus belastet eingestuft ist, keine Angaben zu den konkreten Stoffen ge-macht, wenn der Gebietsanteil für die Maßnahmeplanung in Sachsen doch relevant ist. Für SE 4-1 ist Brandenburg zuständig. Die Bewertung und Festlegung von Maßnahmen erfolgt dort. keine Freistaat Sachsen
SN0034 Worst-case-Szenarien“ scheinen bei einer Reihe von Fließgewässern zwar metho-disch und taktisch richtig angelegt, sind aber in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Beispielhaft wird hier auf den OWK Otterbach im Einzugsgebiet der Pulsnitz verwie-sen, dessen Zustand als „schlecht“ dargestellt ist. Der Otterbach fließt jedoch seit Jahrzehnten nahezu sich selbst überlassen durch militärisches Übungsgelände und ist auf mehr als 12 km natürlichen Verhältnissen einschließlich des Elbebibers sich selbst überlassen. Abwassereinleitungen spielen eine untergeordnete Rolle. Mit Akzeptanz-problemen in dieser Hinsicht muss gerechnet werden. Hinweis auf zu schlechte Bewertung des Otterbachs wahrscheinlich korrekt. Möglichkeiten zur Verlegung der Messstelle wegen Munitionsbelastung sehr eingeschränkt. Der Otterbach wird mit neuen Daten aus 2008 als "unbefriedigend" eingestuft. Die immer noch schlechte Bewertung liegt weniger am worst-case-Prinzip als viel mehr an der Auswahl der Messstelle. Die Ursprünglich als representativ ausgewählte Messstelle im Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes konnte aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden, so dass die vorliegenden Messungen Belastungen des Siedlungsbereiches widerspiegeln. keine Freistaat Sachsen
SN0034 Die Herstellung der Durchgängigkeit im geplanten Umfang erscheint fraglich, da die vorhandenen Fördermittel insbesondere für private Antragsteller absehbar nicht aus-reichen. In dem Zusammenhang wird auf die mit Anschreiben vom 17.06.2009 an Sie weitergeleitete Stellungnahme von Herrn Bundemann zur Riegel-Mühle Nechern verwiesen. Ein Großteil der betreffenden Querbauwerke haben bereits einen verbindlichen Planungsstatus, d.h. die Umsetzung der Maßnahme ist geplant oder bereits im praktischen Vollzug. Die weiteren Maßnahmen müssen noch mit den Eigentümern der jeweiligen Querbauwerke abgestimmt werden. Die Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahme muss auch unter Einbeziehung der Betroffenen erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0037 Die betroffenen Unternehmen (Z.B. Industrie und Landwirtschaft) sind in künftige Besprechungen und Abstimmungen zur Umsetzung der WRRL ebenso wie zu behördlichen Entscheidungen rechtzeitig und ergebnisoffen einzubinden. Alle uns bekannten Interessengruppen werden regelmäßig über Publikationen und Veranstaltungen über die Umsetzung der WRRL in Sachsen informiert. In den öffentlichen Gewässerforen besteht ausreichend Raum für Diskussionen. Bei weitergehendem Besprechungsbedarf (z.B. Landwirtschaft, bergbau, Naturschutz, Wasserkraft) werden bilaterale Gespräche angeboten. Künftig wird noch mehr Wert gelegt, weitere Kreise für die Belange der WRRL zu sensibilisieren. Die weitergehende Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen wird zusammen mit den Betroffenen erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0015 Die betroffenen Unternehmen (Z.B. Industrie und Landwirtschaft) sind in künftige Besprechungen und Abstimmungen zur Umsetzung der WRRL ebenso wie zu behördlichen Entscheidungen rechtzeitig und ergebnisoffen einzubinden. Alle uns bekannten Interessengruppen werden regelmäßig über Publikationen und Veranstaltungen über die Umsetzung der WRRL in Sachsen informiert. In den öffentlichen Gewässerforen besteht ausreichend Raum für Diskussionen. Bei weitergehendem Besprechungsbedarf (z.B. Landwirtschaft, bergbau, Naturschutz, Wasserkraft) werden bilaterale Gespräche angeboten. Künftig wird noch mehr Wert gelegt, weitere Kreise für die Belange der WRRL zu sensibilisieren. Die weitergehende Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen wird zusammen mit den Betroffenen erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0038 "Für den Grundwasserkörper EL 1-6-1 ,,Sandstein Sächsische Kreide"" die Prognose ,,...der Verbesserung in den guten chemischen Zustand...bis 2015"" in Aussicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Prognose jedoch nicht fristgemäß und aller Wahrscheinlichkeit auch nicht bis 2027 zu erreichen. Daher sollte das Bewirtschaftungsziel für den Grundwasserkörper auf ,,weniger strenge Umweltziele"", nur hilfsweise mindestens auf ,,Fristverlängerung“ auf der Grundlage ,,Technischer Unmöglichkeit"" und ,,natürlicher Gegebenheiten"" abgeändert werden. Bei letzterem muss die perspektivische Möglichkeit gewahrt bleiben, bei Notwendigkeit auch weniger strenge Umweltziele für den GWK quantifizieren zu können. gilt im Prinzip auch für WK der OWK Mulde 4 (DESN_54_4)," Wird als Fristverlängerung hilfsweise belassen auf der Grundlage technischer Unmöglichkeit und natürlicher Gegebnheiten. Es wird im nächsten Bewirtschaftungszeitraum die Frage weniger strenger Umweltziele geprüft. keine Freistaat Sachsen