Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0021
einzelford Es absehbar, dass der gute Zustand für alle europäischen Gewässer bis 2015 nicht zu erreichen ist. Eine Vielzahl der geplanten Maßnahmen wird erst auf mittlere Sicht ihre Wirkung entfalten. Deshalb ist vom lnstrument der Fristverlängerung offensiv Gebrauch zu machen. Darüberhinaus ist zu prüfen, inwieweit in hochverdichteten Gewerberegionen auch Ausnahmeregelungen in Richtung abgesenkte Umweltziele zu erwägen sind, wenn Gewässernutzern unverhältnismäßig belastet und die Kosten der Maßnahmen den Nutzen erheblich übersteigen würden.
bewertung Fristverlängerungen werden bereits für die Mehrzahl der Wasserkörper in Anspruch genommen. Eine Definition von weniger strengen Umweltzielen ist nur unter Berücksichtigung der Vorgaben der WRRL möglich. Dazu liegen zurzeit keine ausreichende Datengrundlage vor. Daher werden weniger strenge Umweltziele für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anspruch genommen.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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