Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0091
einzelford Auffallend ist, dass in den Bewertungstabellen für den ökologischen Zustand der sächsischen OWK viele Kästchen für Ergebniseintragungen einzelner PAK, Schwermetalle (Liste ÖKO) und synthetischer Stoffe ohne Ziffer (also leer) sind. Normalerweise kann ein OWK doch erst dann vollständig in seinem ökologischen bzw. chemischen Zustand einge-schätzt werden, wenn für alle Parameter belastbare Werte vorliegen. Aus den Unterlagen der sächs. Hintergrundpapiere ist nicht zu entnehmen, warum für viele OWK entspre-chende Ergebniseintragungen für synthetischen Stoffe, Schwermetalle und Metalle sowie andere Schadstoffe fehlen (Beispiele: Gabenreichbach, Dreißiger Wasser, Tännichtbach, Meltheuer Bach)
bewertung Gemäß Anlage 4 Nr. 2 (letzter Satz) SächsWRRLVO besteht keine Messverpflichtung. Die Bewertung eines WK ergibt sich neben den Ergebnissen aus Messungen auch aus dem vorhandenen Expertenwissen über das Vorkommen von Schadstoffen bzw. aus Analogieschlüssen. Insbesondere wenn der gute Zustand ökologische Zustnad nicht erreicht ist, werden weitere Ermittlungsmessungen auch zu Schadstoffkomponenten im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplanes vorgenommen.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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