Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-GS0085 Kap. 3: Als Schutzgebiete sollten neben den hier ausgewiesenen Schutzgebieten auch die Zielgewässer bereits laufender bzw. in Planung befindlicher Wiederansiedlungs- bzw. Bestandsstützungsprojekte für Langdistanzwanderfischarten benannt werden. Die Schutzgebiete im Sinne der WRRL sind diejenigen Gebiete, für die nach den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Schutz der Oberflächengewässer (und des Grundwassers) oder zur Erhaltung von wasserabhängigen Lebensräumen und Arten ein besonderer Schutzbedarf festgestellt wurde. Lebensräume oder Bereiche, in denen Wiederansiedlungsprojekte für gefährdete Arten stattfinden, stehen bereits häufig unter Landes- oder Bundesnaturschutzrecht unter Schutz. Weitere Unterschutzstellungen obliegen den Ländern oder dem Bund. - FGG Elbe
BP-GS0085 Kap. 3.6.7: Bei Aufrechterhaltung der Fischgewässerrichtlinie wäre eine Überarbeitung des Fischgewässernetzes in Abstimmung mit den zuständigen Fischereibehörden sowie fischökologischen Fachinstitutionen anzustreben. Darüber hinaus sollte für diese Gewässer auch eine spezifische Abstimmung des operativen bzw. Überwachungs – Messprogramms erfolgen, da in diesen Gewässern die Normen und Ziele der WRRL bereits bis 2015 erfüllt sein sollen. Auch wenn die Fisch- und Muschelgewässerrichtlinien 2013 aufgehoben in die WRRL integriert wird, rachten wir es dennoch als wichtig, dass die hier ausgewiesenen Gewässer weiterhin besondere Beachtung erhalten und auch die ggf. spezifischen Messprogramme beibehalten werden. Im Zusammenhang mit den Überwachungsprogrammen (Überblicksüberwachung, operative Überwachung, Überwachung zu Ermittlungszwecken) stehen durch Fachleute erarbeitete und bundesweit abgestimmte Bewertungsverfahren für die verschiedenen biologischen Qualitätskomponenten - auch für die Fischfauna - zur Verfügung. Sie geben darüber belastbare Auskunft, ob der gute öklogische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial besteht oder noch erreicht werden muss. Durch die wasserkörperscharfe ökologische Zustandsbewertung, in die auch die flussgebietsspezifischen Schadstoffe einzubeziehen sind, sowie aufgrund der umfänglichen Überwachung des chemischen Zustandes wird eine Bewertungsschärfe erreicht, die die der Fischgewässerrichtlinie deutlich übertrifft. - FGG Elbe
BP-GS0085 Pos. 4.1.1: Es wird Handlungsbedarf für die Erarbeitung von einheitlichen Klassifikationssystemen zur Bewertung von erheblich veränderten und künstlichgen Wasserkörpern gesehen. Diese sollten dargestellt und als Maßnahme formuliert werden. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter erarbeiteten Vorgaben. Eine weitere Harmonisierung der Methoden wird in der FGG Elbe in Zukunft weiter angestrebt. - FGG Elbe
BP-GS0085 Kap. 5.3: Die EU-Aalverordnung ist beim Umgang mit den Zielen anderer EU-Richtlinie zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen (Ergänzung eines Verweises zur Berücksichtigung der Aalverordnung/Aalmanagementplan im Bewirtschaftungsplan). Ergänzung eines Textbausteins in Kap. 5.1a): "Im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Durchgängigkeit in überregionalen Vorrangewässern sei darauf hingewiesen, dass wesentliche Grundlagen, die im Rahmen der Umsetzung der WRRL erarbeitet wurden, Eingang bei der Aufstellung des Aalmanagementplanes für die FGG Elbe gem. Verordnung (EG) Nr. 110/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals gefunden haben (Europäische Kommission 2007). Beispielsweise wurde das Netz der überregionalen Vorranggewässer (Abb. 5-4), in dem die Durchgängigkeit wiederhergestellt werden soll, auch als wichtiger Beitrag für die Verbesserung der Lebensgrundlage des Aales und seiner Bestandsstärke identifiziert und angeführt (Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow 2008)." FGG Elbe
BP-GS0085 Kap. 6.2.1: Trotzdem in der FGE Elbe mit einem Rückgang der Niederschläge und höherer Verdunstung zu rechnen ist und auch Im Bewirtschaftungsplan so dargestellt ist, wird ein konstantes Wasserdargebot prognostiziert. Aufgrund des relativ kurzen Zeitraums bis 2015 und den bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die Klimaänderungen (insbes. Niederschläge) wurde aus Praktikabilitätsgründen vom gleichen Dargebot wie heute ausgegangen. - FGG Elbe
BP-GS0085 Kap. 6.2.4: Es sollte eine klare Darstellung zur künftigen Nutzung der Elbe für die Schifffahrt erfolgen. Zudem wird die immer noch gültige Richtlinie zur Erhaltung der Binnenfischerei nicht berücksichtigt. Konkretisierung des Kapitels ist erforderlich. Das Kapitel 6.2.4 enthält Aussagen zur zukünftigen Nutzung der Elbe als Wasserstraße. Die derzeitigen und zukünftigen Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan beschrieben. Über die Umsetzung wird einzelfallbezogen, unter Abwägung gesamtgesellschaftlicher Interessen befunden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung eines Textbausteins in Kap. 6.2.4 unter Schifffahrt, hinter Absatz 1: "Auf deutscher Seite ist derzeit kein Ausbau der limnischen Elbe-Wasserstraße geplant. Für die Seeschifffahrtstraße läuft ein Planfeststellungsverfahren zur Anpassung der Fahrrinne an die Erfordernisse an die Containerschifffahrt." FGG Elbe
BP-GS0085 Kap. 6.5: Zu fordern ist eine WRRL-bezogene Klarstellung zum Umgang mit den Beiträgen zu den Wasser- und Bodenverbänden. Sie sehen die WRRL nicht als verbindliche Vorgabe. Gegebenenfalls sind die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Gewässerunterhaltung in dieser Hinsicht nochmals anzupassen. Die Umweltziele der WRRL können insbesondere nur durch Extensivierung oder Anpassung der Gewässerunterhaltung erreicht werden. Die Überprüfung, Anpassung bzw. Vergabe wasserechtlicher Zulassungen obliegt den zuständigen Bundes- bzw. Landesbehörden. Die Entscheidung wird in einem Abwägungsprozess unter Berücksichtigung von gesamtgesellschaftlichen Interessen getroffen. - FGG Elbe
BP-GS0085 Kap. 7.4: Die typische ökologische Funktionstüchtigkeit bei Entnahme bzw. Aufstau von Wasser muss grundsätzlich erhalten bleiben. Das Ziel der WRRL ist die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer. Bei der Genehmigung von Entnahmen bzw. Aufstauung sind die Vorgaben der WRRL von den zuständigen Behörden im Rahmen der Genehmigungsverfahren mit zu berücksichtigen. - FGG Elbe
BP-GS0093 Qualität der Anhörung: Es ist nicht erkennbar, dass die Ergebnisse der Anhörung in die folgenden Verfahrensschritte eingeflossen wären. Dies gilt insbes. für die Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen [...]. In diesem Zusammenhang bedauern wir sehr, dass unsere Anregungen in der weiteren Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung nicht aufgegriffen oder zumindest nachvollziehbar geprüft wurden. Auch in der gegenwärtig laufenden Anhörung zum Bewirtschaftungsplan zeichnet sich ein fragwürdiger Umgang mit der anzuhörenden Öffentlichkeit ab. Parallel zur laufenden öffentlichen Anhörung wird [...] intensiv am [...] Entwurf des Bewirtschaftungsplans weitergearbeitet. [...] Das Ergebnis besteht darin, dass hier parallel zum Anhörungsverfahren eine andere Entwurfsfassung des Bewirtschaftungsplans entsteht, die in dieser Form jedoch keiner öffentlichen Anhörung unterzogen wird. Auch daher halten wir es für erforderlich alle vorgenommenen Änderungen am zur Anhörung ausgelegten Entwurf in einer speziellen vergleichenden Fassung des Bewirtschaftungsplans zu dokumentieren. Im Rahmen der Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen wurden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Aufgrund der vielfältigen Interessen aller an der Bewirtschaftungsplanung Beteiligten konnte nicht gewährleistet werden, dass alle Verbesserungsvorschläge berücksichtigt werden. Änderungen an den Anhörungsdokumenten werden mit Hilfe der vorliegenden zusammenfassenden Bewertung der Einzelforderungen dokumentiert und begründet. Auf eine Dokumentation von Änderungen innerhalb der Dokumente wurde aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet. Der von der WRRL vorgegebene enge Zeitplan erforderte es, dass auch nach dem 22.12.2008 noch Korrekturen und Konkretisierungen in den Bewirtschaftungsplan aufgenommen werden mussten. Dies ergibt sich insbesondere aus laufenden Rechtssetzungsverfahren und Anforderungen der EU-Kommission aus dem CIS-Prozess (gemeinsame Umsetzungsstrategie). Auf erforderliche inhaltliche Änderungen wurde im Entwurf des Plans hingewiesen, so dass sie transparent nachvollzogen werden können. - FGG Elbe
BP-GS0093 Elbestrom / Wasserstraße Elbe (Sonderkap. am Ende der Stn.): Es ist erforderlich, in den einzelnen Schritten der Bewirtschaftungsplanung (Bestandsaufnahme, Strategieentwicklung, Maßnahmenkonzeption) jeweils auf die Verhältnisse und Planungen am Elbestrom einzugehen. [...] Die Maßnahmen an der Elbe beinhalten bislang nur eine vage formulierte Optimierung der Gewässerunterhaltung. Konzept, Zielvorgaben u. Vorgaben für Erfolgskontrollen fehlen. Auf Basis der vorgeschlagenen Maßnahmen würde der gute ökologische Zustand auch 2027 verfehlt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind extrem kostenintensiv und widersprechen daher dem WRRL-Prinzip der Kosteneffizienz. Keine objektive Darstellung der Schifffahrt. Bei Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen findet eine Abwägung zwischen den vom Einwender dargelegten Konfliktfeldern im Einzelfall statt. Durch die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzs bekommt die wasserwirtschaftliche Unterhaltung an Bundeswasserstraßen und deren Ausrichtung an den Bewirtschaftungszielen nach WRRL eine noch konkretere Bedeutung. Durch die explizite Orientierung der Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahmen auch an den Bewirtschaftungszielen und Maßnahmenprogrammen nach WRRL werden zukünftig Fragen der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit aber auch der Bekämpfung und Minimierung der Sohleintiefung bzw. des Wasserspiegelverfalls der Elbe in noch stärkerem Maße mit berücksichtigt werden. - FGG Elbe
BP-GS0093 Elbestrom / Wasserstraße Elbe (Sonderkap. am Ende der Stn.): Wasserkörpergrößen sind zu groß. Oberflächenwasserkörper sind einheitliche und bedeutende Abschnitte eines Oberflächengewässers, z. B. Teil eines Stromes und Flusses. Unter Berücksichtigung der Gewässertypen, der Ökoregionen, der Kategorien sowie der Fischregionen und der Ausprägung der übrigen biologischen Qualitätskomponenten haben die Fachleute an der Elbe einvernehmlich die Zahl und Grenzen der Oberflächenwasserkörper für die Elbe und ihrer Nebengewässer vorgenommen. Bei einer bedeutenden Länge wurden in der Regel für einen Oberflächenwasserkörper mehrere Messstellen/-bereiche festgelegt. Die Dichte des Messnetzes erfüllt mindestens die Vorgaben der WRRL. - FGG Elbe
BP-GS0093 Elbestrom / Wasserstraße Elbe (Sonderkap. am Ende der Stn.): Vorschläge: Ergänzung Kap. 1; Berücksichtigung Sohlerosion bei der Zustandsbewertung; Erg. Strategien in Kap. 5 (Koordination, Ausbau vs. Unterhaltung, Durchgängigkeit, ökonomische Bedeutung, Umwelt- und Ressourcenkosten; konkrete Forderungen zur Schifffahrt); oberste Priorität für das Stoppen der Sohlerosion; Berücksichtigung Klimawandel, Alternativenprüfung. Bei Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen findet eine Abwägung zwischen den vom Einwender dargelegten Konfliktfeldern im Einzelfall statt. Durch die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzs bekommt die wasserwirtschaftliche Unterhaltung an Bundeswasserstraßen und deren Ausrichtung an den Bewirtschaftungszielen nach WRRL eine noch konkretere Bedeutung. Durch die explizite Orientierung der Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahmen auch an den Bewirtschaftungszielen und Maßnahmenprogrammen nach WRRL werden zukünftig Fragen der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit aber auch der Bekämpfung und Minimierung der Sohleintiefung bzw. des Wasserspiegelverfalls der Elbe in noch stärkerem Maße mit berücksichtigt werden. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 1: Es fehlt eine nähere Beschreibung der spezifischen Gegebenheiten der Einzugsgebiete der Hauptnebenflüsse. Im Textteil und als gesonderter Anhang sollten alle Oberflächenwasserkörper (OWK) mit einem Einzugsgebiet von mindestens 150 km² genannt und mit einigen wenigen Parametern (Länge, Abflussmenge, mittleres Fließgefälle, Gewässertyp, Klassifizierung des OWK) beschrieben werden. Zur Beschreibung der Flussgebietseinheit sollten auch die gewässerökologischen Besonderheiten des Flussgebietes gehören, darunter eine Beschreibung der spezifischen Merkmale, die das Elbegebiet von anderen Flussgebieten in Europa unterscheiden. [...] Vorschläge für Kap. 1: Ergänzung von Grunddaten überregional bedeutsamer Gewässer, Ergänzung wesentlicher industrieller Schwerpunkte der Brauchwasserentnahme und regionaler Schwerpunkte der Industriezweige bzw. Belastungen, ggf. mit Einzelstandorten, Ergänzung Auflistung OWK, Erwähnung Klimawandel, Ergänzung großmaßstäblicher Landentwässerung, Klarstellung Tab. 1-5, Kapitel "Natürliche Gewässer" analog dem Kap. AWB/HMWB. Von einer näheren Beschreibung der Einzugsgebiete der Hauptnebenflüsse und der Nennung von Beispielen für regionale Schwerpunkte von Industriestandorten wird aufgrund des überregionalen Charakters des Bewirtschaftungsplan abgesehen. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. Dem Hinweis folgend wurde dem Bewirtschaftungsplan eine Karte zu Lage und Grenzen der WRRL-relevanten Wasserkörper als Anlage beigefügt. Textanpassungen wurden nach Prüfung der einzelnen Vorschläge vorgenommen. Auf eine nochmalige detaillierte Beschreibung des Einzugsgebietes wurde aus Gründen der Lesbarkeit bzw. zur Begrenzung des Umfangs im Bewirtschaftungsplan verzichtet. Es wird auf die Bestandsaufnahme verwiesen. Ergänzung einer Karte zu Lage und Grenzen der Wasserkörper; Textergänzung in Kap. 1, S. 12, Ergänzung der Aufzählung: "Nahrungsmittelindustrie"; Textergänzung in Kap. 1, S. 12, nach Aufzählung: "Neben Abwassereinleitungen führen Entnahmen von Brauchwasser zu Belastungen."; Textergänzung in Kap. 1, S. 12 nach letztem Absatz: "Mögliche Auswirkungen des Klimawandels in der FGG Elbe werden in Kap. 5.2 beschrieben."; Textergänzung in Kap. 1, S. 13 nach letztem Absatz: "In den Tieflandsregionen spielt die Landentwässerung als hydrologische Besonderheit eine wichtige Rolle."; Änderung der Kopfzeile von Tab. 1-5 von ursprünglich "%-Anteil der Standgewässer" in "Anzahl der Standgewässer in %" FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 1, S. 13 Hydrologische Verhältnisse: „Die mittlere Elbe mit ihren Zuflüssen aus der Schwarzen Elster, der Mulde, der Saale und der Havel können für sich genommen keine extremen Hochwasserwellen auslösen.“ Aussage nicht nachvollziehbar. Z.B. treten an der Mulde durchaus Extremhochwässer auf, z.B. das Augusthochwasser 2002. Der genannte Satz bezieht sich ausschließlich auf Hochwasserwellen in der Elbe. Dem Hinweis folgend wurde eine klarstellende Anpassung vorgenommen. Anpassung in Kap. 1, Hydrologische Verhältnisse, Ende des 2. Absatzes: "Die mittlere Elbe mit Ihren Zuflüssen aus der Schwarzen Elster, der Mulde, der Saale und der Havel können für sich genommen keine extremen Hochwasserwellen [ERGÄNZUNG:] in der Elbe auslösen." FGG Elbe
BP-GS0093 Belastungen Oberflächengewässer: Der Prioritätensetzung kann nicht zugestimmt werden: Laut Bewirtschaftungsplan (S. 25) „ist festzustellen, dass die diffuse Belastung in allen Kategorien der Wasserkörper die Hauptbelastungsart darstellt“. Diese Prioritätensetzung stimmt nicht mit der quantitativen Zusammenstellung des Bewirtschaftungsplans in Tabelle 2-1 (S. 24) überein. [...] Darstellungsform in Abb 2-1 ist irreführend [...] An der genannten Stelle wurde eine Aussage über alle Wasserkörperkategorien hinweg getroffen. Dem Hinweis folgend wurde eine klarstellende Anpassung vorgenommen. Textanpassung in Kap. 2.1, S. 25, Absatz 1: "Im Ergebnis ist festzustellen, dass die diffuse Belastung über alle Wasserkörperkategorien hinweg die Hauptbelastungsart darstellt (vgl. Abb. 2-1).; Ergänzung am Ende des Absatzes: "Bei alleiniger Betrachtung der Fließgewässer sind Abflussregulierungen und/oder hydromorphologische Veränderungen die Hauptbelastungsart (vgl. Tab. 2-1)." FGG Elbe