Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0093
einzelford Elbestrom / Wasserstraße Elbe (Sonderkap. am Ende der Stn.): Es ist erforderlich, in den einzelnen Schritten der Bewirtschaftungsplanung (Bestandsaufnahme, Strategieentwicklung, Maßnahmenkonzeption) jeweils auf die Verhältnisse und Planungen am Elbestrom einzugehen. [...] Die Maßnahmen an der Elbe beinhalten bislang nur eine vage formulierte Optimierung der Gewässerunterhaltung. Konzept, Zielvorgaben u. Vorgaben für Erfolgskontrollen fehlen. Auf Basis der vorgeschlagenen Maßnahmen würde der gute ökologische Zustand auch 2027 verfehlt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind extrem kostenintensiv und widersprechen daher dem WRRL-Prinzip der Kosteneffizienz. Keine objektive Darstellung der Schifffahrt.
bewertung Bei Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen findet eine Abwägung zwischen den vom Einwender dargelegten Konfliktfeldern im Einzelfall statt. Durch die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzs bekommt die wasserwirtschaftliche Unterhaltung an Bundeswasserstraßen und deren Ausrichtung an den Bewirtschaftungszielen nach WRRL eine noch konkretere Bedeutung. Durch die explizite Orientierung der Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahmen auch an den Bewirtschaftungszielen und Maßnahmenprogrammen nach WRRL werden zukünftig Fragen der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit aber auch der Bekämpfung und Minimierung der Sohleintiefung bzw. des Wasserspiegelverfalls der Elbe in noch stärkerem Maße mit berücksichtigt werden.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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