Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0085
einzelford Kap. 3.6.7: Bei Aufrechterhaltung der Fischgewässerrichtlinie wäre eine Überarbeitung des Fischgewässernetzes in Abstimmung mit den zuständigen Fischereibehörden sowie fischökologischen Fachinstitutionen anzustreben. Darüber hinaus sollte für diese Gewässer auch eine spezifische Abstimmung des operativen bzw. Überwachungs – Messprogramms erfolgen, da in diesen Gewässern die Normen und Ziele der WRRL bereits bis 2015 erfüllt sein sollen. Auch wenn die Fisch- und Muschelgewässerrichtlinien 2013 aufgehoben in die WRRL integriert wird, rachten wir es dennoch als wichtig, dass die hier ausgewiesenen Gewässer weiterhin besondere Beachtung erhalten und auch die ggf. spezifischen Messprogramme beibehalten werden.
bewertung Im Zusammenhang mit den Überwachungsprogrammen (Überblicksüberwachung, operative Überwachung, Überwachung zu Ermittlungszwecken) stehen durch Fachleute erarbeitete und bundesweit abgestimmte Bewertungsverfahren für die verschiedenen biologischen Qualitätskomponenten - auch für die Fischfauna - zur Verfügung. Sie geben darüber belastbare Auskunft, ob der gute öklogische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial besteht oder noch erreicht werden muss. Durch die wasserkörperscharfe ökologische Zustandsbewertung, in die auch die flussgebietsspezifischen Schadstoffe einzubeziehen sind, sowie aufgrund der umfänglichen Überwachung des chemischen Zustandes wird eine Bewertungsschärfe erreicht, die die der Fischgewässerrichtlinie deutlich übertrifft.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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