Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0093
einzelford Qualität der Anhörung: Es ist nicht erkennbar, dass die Ergebnisse der Anhörung in die folgenden Verfahrensschritte eingeflossen wären. Dies gilt insbes. für die Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen [...]. In diesem Zusammenhang bedauern wir sehr, dass unsere Anregungen in der weiteren Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung nicht aufgegriffen oder zumindest nachvollziehbar geprüft wurden. Auch in der gegenwärtig laufenden Anhörung zum Bewirtschaftungsplan zeichnet sich ein fragwürdiger Umgang mit der anzuhörenden Öffentlichkeit ab. Parallel zur laufenden öffentlichen Anhörung wird [...] intensiv am [...] Entwurf des Bewirtschaftungsplans weitergearbeitet. [...] Das Ergebnis besteht darin, dass hier parallel zum Anhörungsverfahren eine andere Entwurfsfassung des Bewirtschaftungsplans entsteht, die in dieser Form jedoch keiner öffentlichen Anhörung unterzogen wird. Auch daher halten wir es für erforderlich alle vorgenommenen Änderungen am zur Anhörung ausgelegten Entwurf in einer speziellen vergleichenden Fassung des Bewirtschaftungsplans zu dokumentieren.
bewertung Im Rahmen der Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen wurden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Aufgrund der vielfältigen Interessen aller an der Bewirtschaftungsplanung Beteiligten konnte nicht gewährleistet werden, dass alle Verbesserungsvorschläge berücksichtigt werden. Änderungen an den Anhörungsdokumenten werden mit Hilfe der vorliegenden zusammenfassenden Bewertung der Einzelforderungen dokumentiert und begründet. Auf eine Dokumentation von Änderungen innerhalb der Dokumente wurde aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet. Der von der WRRL vorgegebene enge Zeitplan erforderte es, dass auch nach dem 22.12.2008 noch Korrekturen und Konkretisierungen in den Bewirtschaftungsplan aufgenommen werden mussten. Dies ergibt sich insbesondere aus laufenden Rechtssetzungsverfahren und Anforderungen der EU-Kommission aus dem CIS-Prozess (gemeinsame Umsetzungsstrategie). Auf erforderliche inhaltliche Änderungen wurde im Entwurf des Plans hingewiesen, so dass sie transparent nachvollzogen werden können.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

Zurück