Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SH16 Umsetzung der EG-WRRL wird durch konkurrierende Entscheidungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu Gunsten gewässerschädlicher Entwicklungen konterkariert. Allgemeinpolitische Kritik ohne konkrete Forderung zu den Anhörungsdokumenten.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Ergänzende Maßnahmen für Oberflächenwassereinleitungen von Straßen und versiegelten Flächen Für Oberflächenwassereinleitungen, welche ursächlich für die Verfehlung der Umweltziele sind, werden entsprechende ergänzende Maßnahmen veranlasst. Die Erforderlichkeit ist im Rahmen einer Immissionsbetrachtung zu belegen. Dazu sind in Kap. 2 die Kriterien für eine Signifikanzen einer Belastung beschrieben und festgelegt. Eine stoffliche Belastung im WK wird dann als signifikant eingestuft, wenn die Belastung wesentlichen Anteil an der Verfehlung der Umweltziele hat. Bislang sind keine signifikanten Belastungen von Straßen und versiegelten Flächen bekannt.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Ergänzende Maßnahmen für Wassermengenmanagement gegen starke Wasserstands-/Wassermengenschwankungen durch Trockenzeiten und Starkregen: führt zum Austrocknen und zum hydraulischen Stress vor allem in Bächen. Die Forderung ist teilweise richtig. Bei allen Maßnahmenplanungen wird geprüft, Wassermengen in der Talaue / in den Flächen zurückzuhalten, um Abflüsse zu vergleichmäßigen. Hydrologische Aspekte wurden bei der ökologischen Bewertung der WK berücksichtigt (Kap.4). Ein Wassermengenmanagement kann aber nicht für alle Gewässer gefordert werden, da die Belastungen nicht immer signifikant oder anthropogen geprägt sind.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Ergänzende Maßnahmen gegen Gehölzarmut an Fließgewässern, stark defizitär entwickelte Auwälder/Bruchwälder im Gewässersaum Für die Entwicklung von Auwäldern/Bruchwäldern und uferbegleitenden Gehölzen werden Aueflächen benötigt und es ist die Akzeptanz der Betroffenen erforderlich. Beides ist zurzeit nur eingeschränkt vorhanden. Ferner können in Gebieten, in denen Wiesenvögel geschützt sind, Zielkonflikte auftreten. Weitere Maßnahmen in späteren BewPlänen werden geprüft.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Verbindung von Hochwasserschutz und WRRL: Die für den Hochwasserrückhalt wichtigen Gebiete bzw. notwendigen Überschwemmungsflächen sollten auch als Entwicklungsgebiete für die WRRL genutzt werden. Eine Integration der Ziele des Hochwasserschutzes erfolgt wie gefordert im Rahmen der Umsetzung HWRL bis 2015.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Gewässerschutzziele können nicht allein durch eine Beratung auf freiwilliger Basis in "gefährdeten Gebieten" und mit drei Angeboten für Agrarumweltmaßnahmen erreicht werden. Daran ändert selbst die in 2008 novellierte Dünge-Verordnung wenig. Neue "Intensivierungswelle" in der Landwirtschaft wirkt den Nährstoffreduktionszielen der Wasserrahmenrichtlinie diametral entgegen. Rückläufiger Trend bei Grundwasserbelastungen wird nicht anhalten; nennenswerte Anzahl an Meßstellen, bei denen die Nitratgehalte im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum noch angestiegen sind. Schleswig-Holstein gehört (neben Niedersachsen) mit 85 bis 90 Kilogramm Stickstoffüberschuß pro Hektar und Jahr sogar zu den beiden Bundesländern mit den höchsten Nährstoffüberschüssen. Das grundlegende Instrument zur Erreichung der Ziele für das Grundwasser ist nach wie vor in der flächendeckenden Umsetzung der Düngeverordnung zu sehen, mit der die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für alle Landwirte und Flächenbewirtschafter konkret vorgegeben sind (Einhalten der guten fachlichen Praxis). Die Gewässerschutzberatung und die begleitenden AUM sollen dies begleitend unterstützen, insbesondere in den Bereichen, wo das Grundwasser im chemisch schlechten Zustand (Nitrat) ist. Das neben den gesetzlich einzuhaltenden Anforderungen eine begleitende Gewässerschutzberatung positive Wirkungen auf die Reduzierung der Stoffeinträge hat, zeigen die Ergebnisse in der in SH seit Jahren laufenden Grundwasserschutzberatung in Wasserschutzgebieten wie auch langjährige Erfahrungen in anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen) sehr deutlich. Reduzierungen von 30 bis 60 kg/N im N-Saldo sind dabei zu erzielen.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Maßnahmen für die Landwirtschaft auf eine Zunahme der Intensität der Bewirtschaftung ausrichten (zunehmenden Konzentration der Tierhaltung bzw. zunehmender Gülleausbringung, einem wachsenden Maisanbau mit reduzierten Fruchtfolgen, einem anhaltenden Verlust an Retention- und Feuchtflächen, einer zunehmende Tendenz zu Drainagen, einem massivem Grünlandverlust und einer Abschaffung von bislang ungedüngten Stilllegungsflächen). Der in den letzten Jahren zunehmende Maisanbau (bedingt insbesondere durch EEG-Förderung von Biogasanlagen), der seit Jahren zu verzeichnende Grünlandverlust sowie die damit einhergehende Einengung der Fruchtfolgen im Ackerbau sind für den Gewässerschutz kritisch zu bewerten. Ziel der Landesregierung ist es, das Optimierungspotential im Dünge- und Bewirtschaftungs-Management in den Betrieben, so wie es die COMPASS Studie der CAU Kiel aufzeigt, voll auszuschöpfen und umzusetzen.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Maßnahmen ergreifen, um einer weiteren Konzentration der Tierhaltung entgegenzuwirken. Öffentliche Transferleistungen (Agrarinvestitionsprogramm), die zur Ausweitung der Tierbestände und einer weiteren Konzentration der Tierhaltung führen, sind zu stoppen. Allgemeinpolitische Kritikpunkte ohne konkrete Forderung zu den Anhörungsdokumenten.   Land Schleswig-Holstein
SH16 AG WRRL bezweifelt nährstoffreduzierende Wirkung der neuen Dünge-Verordnung (DüV). Mängel der Dünge-Verordnung müssen im Bewirtschaftungsplan/ Maßnahmenprogramm diskutiert werden. Das Land muss eine Aussage darüber treffen, welche Maßnahmen es zu unternehmen gedenkt, für den Fall, dass die Dünge-Verordnung nicht greifen wird. Es müssen Mittel bereitgestellt werden, um Vollzugsdefizite zu beheben (Finanzierung, Personal). Die DüV macht klare Vorgaben, welche N-Saldi von den Betrieben flächenbezogen künftig einzuhalten sind. Diese werden in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter abgesenkt, so dass ab 2011 ein N-Saldo von 60 kg N/ ha von allen Betrieben einzuhalten ist. Kurzfristig werden sich durch die Verringerung der Stoffeinträge noch keine nachhaltigen Verbesserungen im Grundwasser zeigen. Mittel- bis langfristig ist jedoch zu erwarten, dass die Anforderungen auch durchgreifende Wirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit haben werden. Zur Umsetzung der DüV intensiviert die Landwirtschaftskammer als die für die landwirtschaftliche Beratung zuständige Fachdienststelle im Lande ihre landesweiten Beratungsaktivitäten und führt zusätzliche Versuche in Praxisbetrieben zum Grundwasserschutz durch, um die Belange und Anforderungen des Gewässerschutzes stärker in die landwirtschaftliche Praxis zu tragen.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Forderung: verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL in der Landwirtschaft. Ministerium macht das Erreichbare, auch dort, wo es massive Grenzüberschreitungen gibt, allein von der Akzeptanz der Maßnahmen durch Landwirte abhängig. Dies hält die AG WRRL für inkompatibel mit den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Beratungen bringen N-Minderungspotential von etwa maximal 15 kg Stickstoff pro Hektar, zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht ausreichend, da Überschüsse in SH bei über 80 kg N pro Hektar und mehr liegen. Das MLUR setzt bei der Umsetzung der Ziele der WRRL sowohl auf obligatorische d. h. grundlegende Maßnahmen, wie sie durch die gesetzlichen Anforderungen beispielsweise in der Düngeverordnung vorgegeben sind als auch zusätzlich auf freiwillig von den Landwirten durchzuführende Maßnahmen. Nur in dieser Kombination der obligatorischen und freiwilligen Maßnahmen werden Fortschritte und Verbesserungen zur Umsetzung der Gewässerschutzziele zu erreichen sein.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Das MLUR setzt bei der Umsetzung der Ziele der WRRL sowohl auf obligatorische d. h. grundlegende Maßnahmen, wie sie durch die gesetzlichen Anforderungen beispielsweise in der Düngeverordnung vorgegeben sind als auch zusätzlich auf freiwillig von den Landwirten durchzuführende Maßnahmen (z. B. Gewässerschutzberatung und AUM). Nur in dieser Kombination der obligatorischen und freiwilligen Maßnahmen werden Fortschritte und Verbesserungen zur Umsetzung der Gewässerschutzziele zu erreichen sein. Allgemeinpolitische Forderungen ohne konkreten Bezug zu den Anhörungsdokumenten.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Für Küstengewässer nur wenige Ansätze zu sinnvollen Maßnahmen vor. Forderungen: Stoffmengen aus diffusen Quellen (insb. Landwirtschaft) müssen innerhalb kurzer Zeit deutlich reduziert, Niedermoorstandorte und andere Retentionsflächen als Nährstoffsenken renaturiert werden. Für die Küstengewässer wurden national Nährstoffreduktionsziele flussgebietsübergreifend fachlich abgeleitet. Zur Reduzierung dieser Belastung wird ein Bündel von Maßnahmen im gesamten Einzugsgebiet umgesetzt.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Unterhaltungsbaggerungen verursachen Eintrag von Schadstoffen in die Küstengewässer (vor allem chemische Verbindungen mit einer langfristigen schädigenden Wirkung auf den Naturhaushalt, z. B. TBT). AG WRRL fordert bei der Unterhaltungsbaggerei (Elbe) eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Offenlegung der Baggergutmengen. Elbevertiefung wird abgelehnt, die Verklappung des entnommenen Baggergutes ist daher obsolet. Häfen und Fahrrinnen im Küstenbereich und im Hauptlauf der Elbe müssen notwendigerweise unterhalten werden, damit die Nutzung aufrechterhalten werden kann. Insbesondere im Bereich der Nordsee und der Elbe sind die gezeitenbedingten Sedimenttransporte in die Häfen ein wesentlicher Faktor für deren Versandung. Bei Unterhaltungsbaggerungen, z. B. in der Elbe, und auch bei der Verbringung dieses Baggerguts besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Darüber ist im Einzelfall auf Grundlage der einschlägigen rechtlichen Anforderungen zu entscheiden. Auch aus wasserrechtlicher Sicht sind Unterhaltungsbaggerungen zur Herstellung eines zuvor genehmigten Gewässerprofils keine Gewässerbenutzungen und damit erlaubnisfrei. Anders verhält es sich mit der Verbringung derartiger Sedimente im Gewässer. Hier schreiben die einschlägigen Baggergutleitfäden von OSPAR und HELCOM und die darauf basierenden nationalen Baggergutkonzepte umfassende Auswirkungsprognosen vor, mit denen die Auswirkungen auf alle relevanten Schutzgüter und legitime menschliche Nutzungen bewertet und letztlich minimiert werden sollen.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Aus Rüstungsaltlasten (Munition) kommt es zur Freisetzung von Schadstoffen in die Meeresumwelt. Es wird die Sanierung dieser Rüstungsaltlasten gefordert, um die Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 4 der WRRL zu gewährleisten. Die Sanierung muss in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden. Nach fachlicher Beurteilung ergibt sich durch versenkte Munition keine signifikante Belastung der betroffenen Wasserkörper.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Für Sohlgleiten oder technische Umbauten an Mühlen ist ein Qualitätsmanagement zu entwickeln, dass sowohl die biologische Sicherheit/Unfallfreiheit in der Bausausführung, die biologisch sinnvolle Gestaltung der Gesamtanlage als auch die Überprüfung der Wirksamkeit umfassen muss. In Schleswig-Holstein wurden seit der Einführung der sogenannten vorgezogenen Maßnahmen sehr viele Sohlgleiten gebaut. Um für diese zahlreichen Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit einen Qualitätsstandard zu stellen, wurden vom LANU mit der Unterstützung einer Arbeitsgruppe die "Empfehlungen zum Bau von Sohlgleiten" 2005 herausgegeben. Diese Empfehlungen sind eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, da sehr viele hydrologische und morphologische Parameter genannt werden, die für die Planung der Sohlgleiten herangezogen werden können und die auch einen Rahmen für die morphologischen Gestaltungsmöglichkeiten setzen. Bei Sohlgleiten, die entsprechend der Empfehlungen gebaut wurden, ist davon auszugehen, dass sie die Durchgängigkeit für die typspezifischen Arten und den Großteil der Individuen, inkl. kleinerer Stadien herstellen.   Land Schleswig-Holstein