Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | SH16 |
einzelford | AG WRRL bezweifelt nährstoffreduzierende Wirkung der neuen Dünge-Verordnung (DüV). Mängel der Dünge-Verordnung müssen im Bewirtschaftungsplan/ Maßnahmenprogramm diskutiert werden. Das Land muss eine Aussage darüber treffen, welche Maßnahmen es zu unternehmen gedenkt, für den Fall, dass die Dünge-Verordnung nicht greifen wird. Es müssen Mittel bereitgestellt werden, um Vollzugsdefizite zu beheben (Finanzierung, Personal). |
bewertung | Die DüV macht klare Vorgaben, welche N-Saldi von den Betrieben flächenbezogen künftig einzuhalten sind. Diese werden in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter abgesenkt, so dass ab 2011 ein N-Saldo von 60 kg N/ ha von allen Betrieben einzuhalten ist. Kurzfristig werden sich durch die Verringerung der Stoffeinträge noch keine nachhaltigen Verbesserungen im Grundwasser zeigen. Mittel- bis langfristig ist jedoch zu erwarten, dass die Anforderungen auch durchgreifende Wirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit haben werden. Zur Umsetzung der DüV intensiviert die Landwirtschaftskammer als die für die landwirtschaftliche Beratung zuständige Fachdienststelle im Lande ihre landesweiten Beratungsaktivitäten und führt zusätzliche Versuche in Praxisbetrieben zum Grundwasserschutz durch, um die Belange und Anforderungen des Gewässerschutzes stärker in die landwirtschaftliche Praxis zu tragen. |
begruendung | |
bewertetdurch | Land Schleswig-Holstein |