Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SH16
einzelford Gewässerschutzziele können nicht allein durch eine Beratung auf freiwilliger Basis in "gefährdeten Gebieten" und mit drei Angeboten für Agrarumweltmaßnahmen erreicht werden. Daran ändert selbst die in 2008 novellierte Dünge-Verordnung wenig. Neue "Intensivierungswelle" in der Landwirtschaft wirkt den Nährstoffreduktionszielen der Wasserrahmenrichtlinie diametral entgegen. Rückläufiger Trend bei Grundwasserbelastungen wird nicht anhalten; nennenswerte Anzahl an Meßstellen, bei denen die Nitratgehalte im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum noch angestiegen sind. Schleswig-Holstein gehört (neben Niedersachsen) mit 85 bis 90 Kilogramm Stickstoffüberschuß pro Hektar und Jahr sogar zu den beiden Bundesländern mit den höchsten Nährstoffüberschüssen.
bewertung Das grundlegende Instrument zur Erreichung der Ziele für das Grundwasser ist nach wie vor in der flächendeckenden Umsetzung der Düngeverordnung zu sehen, mit der die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für alle Landwirte und Flächenbewirtschafter konkret vorgegeben sind (Einhalten der guten fachlichen Praxis). Die Gewässerschutzberatung und die begleitenden AUM sollen dies begleitend unterstützen, insbesondere in den Bereichen, wo das Grundwasser im chemisch schlechten Zustand (Nitrat) ist. Das neben den gesetzlich einzuhaltenden Anforderungen eine begleitende Gewässerschutzberatung positive Wirkungen auf die Reduzierung der Stoffeinträge hat, zeigen die Ergebnisse in der in SH seit Jahren laufenden Grundwasserschutzberatung in Wasserschutzgebieten wie auch langjährige Erfahrungen in anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen) sehr deutlich. Reduzierungen von 30 bis 60 kg/N im N-Saldo sind dabei zu erzielen.
begruendung
bewertetdurch Land Schleswig-Holstein

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