Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0089 Die Auslegungsdokumente mit den dazugehörigen sächsischen Hintergrundpapieren sind aufgrund ihres großen Umfangs, der komplexen Gliederung mit zahlreichen Anlagen sowie des großen Betrachtungsgebietes sehr unübersichtlich. Das Maßnahmeprogramm in der vorgelegten Form definiert eher die zu erreichenden Ziele. Es sind keine Maßnahmen örtlich und fachlich hinreichend konkret abgeleitet. Vor allem für Bürger sind die Unterlagen schwer durchschaubar und kaum zu handhaben. Durch das grobe Betrachtungsraster sowohl im Textteil als auch in den kartographischen Darstellungen ist die konkrete Betroffenheit schon für die Fachmitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden schwer erkennbar. Für den Bürger ist sie nahezu unmöglich zu ermitteln. Die im Internet verfügbaren genaueren Themenkarten verlangen zwingend die Verfügbarkeit eines Geoinformationssystems (GIS). GIS ist jedoch selbst in Behörden nicht allgemein verfügbar. Für die meisten Bürger dürfte das ebenfalls ein unlösbares Problem sein. "Die Gliederung der Bewirtschaftungspläne und damit der sächsischen Hintergrunddokumente ist durch die WRRL, Anhang VII vorgegeben. Eine detaillierte vor-Ort-Planung war aufgrund des erheblichen erforderlichen Aufwandes nicht möglich. Die vorliegende Rahmenplanung soll den Maßnahmenbedarf deutlich machen, der in der Umsetzungsphase durch eine weitergehende Detailplanung untersetzt werden soll. Die im Internet verfügbaren interaktiven Themenkarten sind mit Standardsoftware ohne GIS lauffähig." keine Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0028 Maßnahmenprogramm spiegelt Anlage von Gewässerrandstreifen als wichtigste Maßnahme zum Schutz der Gewässergüte nicht ausreichend wieder. Zusammenspiel mit morphologischen Verbesserungen ist zu beachten. "Die Maßnahme ist im Maßnahmenprogramm vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum (2009-2015) überwiegend in prioritäten Gewässern freiwillig und einvernehmlich. Weitere Maßnahmen für die übrigen Gebiete werden für die nächsten Bewirtschaftungszeiträume vorgesehen, sollte sich im Rahmen des Erfolgsmonitorings herausstellen, dass mit den getroffenen Maßnahmen die Umweltziele nicht erreicht werden. Die Beantragung und Gewährung von Zuwendungen in nicht prioritären Räumen wird dabei nicht ausgeschlossen. Dies trifft insbesondere auf die Möglichkeit zur Anlage von Blühstreifen zu. "   Land Sachsen-Anhalt
BP-GS0084 [...] gehen wir davon aus, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mit der formalen Anhörung zum Bewirtschaftungsplan / Maßnahmeprogramm beendet ist, sondern künftig eine kontinuierliche Größe im weiteren Umsetzungsprozess der WRRL sein wird, auch über den Zeitraum des 1. Bewirtschaftungsplans hinaus. In diesen Prozess möchten sich die [...] aktiv einbringen, ihr umfangreiches technisches Know-how zur Verfügung stellen sowie die engere Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ausbauen. "Die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung orientieren sich an den Grundsätzen der WRRL und der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Gemäß Artikel 14 WRRL ist zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne ein dreistufiges Anhörungsverfahren vorgesehen. Auch im zukünftigen Prozess wird es weitere Möglichkeiten zur Beteiligung am Umsetzungsprozess der WRRL geben." - FGG Elbe
BP-GS0076 Es hätte mehr Informationsquellen geben müssen, um die Bürger zu erreichen. Hauptsächlich wurden Verbände und Vereine angesprochen, dabei ist es genauso wichtig jeden einzelnen in die aktive Beteiligung mit einzubeziehen. "Die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung orientieren sich an den Grundsätzen der WRRL und der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Gemäß Artikel 14 WRRL ist zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne ein dreistufiges Anhörungsverfahren vorgesehen. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. " - FGG Elbe
SN0034 Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Wesenitz , die lt. „Gewässerdurchgängig-keitsprogramm Sachsen“ in die oberste Priorität eingeordnet ist, nicht in die Liste der „überregionalen Vorranggewässer“ aufgenommen wurde, zumal in deren Unterlauf seit längerem auch ein Lachsprogramm läuft. "Die Nichteinstufung der Wesenitz hat bei den Belangen der Durchgängigkeit keine Auswirkung. Maßnahmen zur Wiederherstellung können und sollen durchgeführt werden, sie sind unabhängig von der Einstufung als Vorranggewässer und können über das Durchgängigkeitsprogramm finanziert werden. Die Auswahl der überregionalen Vorranggewässer erfolgte unter verschiedenen Gesichtspunkten. Für eine erste fachliche Auswahl wurden folgende Kriterien herangezogen: (Zitat aus FGG Elbe ""Ermittlung überregionaler Vorranggewässer im Hinblick auf die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und Rundmäuler im Bereich der FGG Elbe sowie Erarbeitung einer Entscheidungshilfe für die Priorisierung von Maßnahmen""): Nach der o.g. allgemeinen Definition wurden in einem Diskussionsprozess weitere Kriterien zusammengestellt, auf deren Grundlage die Auswahl der Vorranggewässer erfolgte. Hierbei stand die ökologische Bedeutung der Gewässer für die Zielarten (s. Tab. 4: ökol. Funktionen) im Vordergrund. Aspekte wie Vorkommen bzw. Entwicklungspotenzial der überregionalen Zielartenbestände waren wesentliche Auswahlkriterien. Tab. 3 zeigt die Übersicht über die Zielarten im Flussgebiet der Elbe. Neben dem Aspekt „Entwicklung Zielarten“ wurden weiterhin folgende wichtige Kriterien berücksichtigt: ?? Gewässer liegt in einem „FFH-Gebiet“ mit entsprechenden Erhaltungszielen für die Zielarten, ?? gute gewässerstrukturelle Rahmenbedingungen sind bereits (zumindest abschnittsweise) vorhanden, ?? Gewässer haben Bedeutung hinsichtlich der (Wieder)-Erschließung von Laichhabitaten, ?? Maßnahmen zur „Herstellung der Durchgängigkeit“ wurden bereits z.T. am Gewässer durchgeführt bzw. sind geplant, ?? Integration in eine überregionale Vernetzungsstrategie. Danach erfolgte weitere Auswahl der Gewässer unter anderen Gesichtspunkten. " in dem Zusammenhang Fehler in Hintergrunddokument aufgefallen. HGRD-BP: Text 5.2.1, S. 116 Schwarze Elster bei Nennung der Gewässer streichen. Karte Wesenitz herausnehmen, da tatsächlich kein Vorranggewässer FGE Elbe. Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0082 Teil B Einzelforderungen zur Ohre S.16-17; u.a. fehlende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit; Kritik an Typisierung Fließgewässer; mangelnde Verortung Einzelmaßnahmen) "Die Typisierung der Gewässer erfolgte in Sachsen-Anhalt nach einer einheitlichen WRRL-konformen Methode. Sie wird flächendeckend angewendet. Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. Aufgrund der Salzbelastung durch die Kalihalden Zielitz ist Fischaufstieg aus d. Elbe in die Ohre stark eingeschränkt; deshalb ist die Erreichung der vollständigen Durchgängigkeit keine prioritäre Zielstellung bis 2015.Die Mittellandkanaldüker behindern z.T. ebenfalls die Durchgängigkeit der Hauptnebengewässer, angestrebt wird aber eine abschnittsweise Vernetzung der Gewässer; "   Land Sachsen-Anhalt
SN0083 "HGRD-BP: K. 7.4, Tab 7.15, S. 159 Es fallen die großen Unterschiede zwi-schen den Angaben 2006 und 2007, ins-besondere bei der LDC und der LDL, auf. Hier sollte eine kurze Erklärung ergänzt werden." "Die Unterschiede sind vorwiegend auf außerplanmäßige Mehreinnahmen zu-rückzuführen, die aus laufenden bzw. abgeschlossenen Widerspruchsverfah-ren resultieren. " "Ergänzung Text: Da die Abgabenpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen von Möglichkeiten der Ermäßigung oder Verrechnung der Abgaben Gebrauch machen können, schwankt die Höhe der Einnahmen jährlich. " Freistaat Sachsen
BP-GS0028 Zustandsbewertung/Bewirtschaftungsziele Grundwasserkörper (GWK): […] eine Plausibilisierung der Zustandsbewertung […] der als belastet eingestuften GWK ist vor Verabschiedung des Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramms dringend geboten. Zu prüfen wäre dabei auch, ob die angewandte Methodik zur Regionalisierung der Daten ggf. anzupassen ist. Auffällig ist die außerordentlich geringe Anzahl von Referenzmessstellen bezogen auf die Größe der jeweiligen GWK. "Die Zustandsbewertung erfolgt nach den Vorgaben der WRRL und der Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Die Dichte der Messstellen erfüllt die Mindestanforderungen für eine repräsentative Überwachung. Der Bewirtschaftungsplan bildet im Ergebnis den aktuellen Stand der Zustandsbewertung ab. Eine ggf. erforderlich Datenanpassung obliegt der fachlichen Entscheidung der zuständigen Landesbehörden." - FGG Elbe
BP_MP_ST0145 MP, Kap. 3.1. S. 7: Es wird vorgeschlagen, A- und E-Maßn., die lw Fläche verbrauchen würden, an diese Stelle zu lenken bzw. für die Durchführung hydromorphologischer Maßn. zu nutzen. "Dies könnte das Problem der Flächenbereitstellung lösen und sehr zur Zielkonfliktlösung beitragen. Es wird aber auch hier davon ausgegangen, dass alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) in Umsetzung der Maßnahme ""Ursachenforschung und Planung optimaler Maßnahmen"" im Vorfeld analysiert und berücksichtigt werden."   Land Sachsen-Anhalt
BP-GS0002a Wir fordern […] zum Schutz der Fließgewässerfischarten auf der Basis des "Schweizer Modells" einen Kormoran-Managementplan mindestens für Thüringen in den Bewirtschaftungsplan zu integrieren. "Diese Forderung hat keine Relevanz für die Umsetzung der WRRL. Sollte ein Fischbestand regional/lokal erheblich durch Kormorane geschädigt sein, so kann und muss das mit FIBS (fischbasiertes Bewertungssystem für Fließgewässer) gewonnene Bewertungsergebnis durch eine Expertenbeurteilung entsprechend angepasst werden. " - FGG Elbe
BP-GS0057 Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass Umweltziele lediglich für Wasserkörper formuliert werden müssen. Meistens sind aber diese Gewässer bzw. Gewässerabschnitte zu groß dimensioniert. Erschwerend kommt für eine Erfolgskontrolle hinzu, dass noch nicht überall die Bewertungsgrundlage für die Überwachung steht (z.B. bzgl. Übergangs- und Marschengewässer, Bewertungssystem „PHYLIB“, Definition gutes ökologisches Potenzial) und jedes Land unterschiedlich vorgeht. In Kap. 4 sollte erläutert werden, wie angesichts der überdimensionierten Größe vieler Wasserkörper (bis zur 147 km Länge) und des weitmaschigen Messnetzes (z.B. ein Messpunkt alle 36 km) eine angemessene Umsetzung der WRRL sichergestellt werden soll. "Diese Sachverhalte waren bei der Festlegung der Umweltziele bekannt, deshalb sind die Bewertungen des Zustandes insbesondere im 1. Bewirtschaftungsplan mit Unsicherheiten behaftet." Das Thema Unsicherheiten wurde bei der Überarbeitung des Bewirtschaftungsplans in den unterscheidlichen Themenbereichen umfassend gewürdigt. FGG Elbe
SN0018 Die Definition der künstlichen Standgewässer auf Seite 29 des sächsischen Hintergrundberichtes, die auf die Bergbaufolgeseen angewandt wurde, entspricht nicht den § 1 i. V. m. § 25b WHG (§1 SächsWG). Nach WHG sind für die Einstufung als (künstliches) Gewässer weder umgesetzte Wasserrechtsentscheidungen noch das Erreichen des guten ökologischen Zustands maßgeblich. Für die Einstufung als Gewässer im Sinne des WHG ist es selbst belanglos, ob bereits entsprechende wasserrechtliche Entscheidungen für die Herstellung des Wasserkörpers vorliegen (s. z. B. BVerwGE 7 B 61.03, Czychowski/ Reinhardt zu § 1 WHG Anm. 42, 43). Maßgeblich ist hier, dass die tatsächlich vorhandenen Oberflächengewässer auf Dauer angelegt und in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden sind. Bei allen angeführten Tagebauseen sind entweder der Endwasserstand bereits erreicht oder zumindest bereits erhebliche Wasserflächen vorhanden. "dieser Hinsweis ist richtig die Ausweisung als AWB besser auf den Artikel 2 Nr. 8 der EG WRRL beziehen." Textbaustein wird erarbeitet Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0096 Kein Rückbau von Wehren und anderen Anlagen und keine Löschung von Wasserrechten, auch wenn eine Anlage zeitweilig nicht genutzt wird. "Ein genereller Rückbau von Wehren ist nicht vorgesehen. Jede Einzelmaßnahme zum Rückbau einer Stauanlage bedarf eines wasserrechtlichen Verfahrens (z.B. Außerbetriebsetzung nach § 84 WG LSA, Planfeststellungsverfahren nach § 120 WG LSA; in Ausnahmefällen deklaratorische Außerbetriebsetzung gemäß Erlass des MLU vom 10.01.2005). Die Fristen zum Anspruch alter Benutzungen (Erlaubnisse oder Bewilligungen) ergeben sich aus § 37 WG LSA (alte Benutzungen) i.V.m. § 38 WG LSA (erloschene Rechte). "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0037 Der Ausweisung der Stimmecke als natürliches Gewässer wird widersprochen. "Eine Anpassung der Ausweisung des Gewässers als HMBW erfolgte im Rahmen einer Überprüfung im Juni/Juli 2009. "   Land Sachsen-Anhalt
SN0094 "„eine ökonomische Begründung für die Inanspruchnahme dieses Ausnahmetyps wird nicht in Betracht gezogen“ --> Es wird um eine Untersetzung mit Gründen für diese Aussage gebeten. " "Eine Aussage dazu ist nicht möglich, betrifft die Begründung für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen nach Artikel 4.5 (Festlegung weniger strenger Ziele) im tschechischen Teil des Einzugsgebiets. Für den deutschen Teil wird der Standpunkt zur Rechtfertigung von Ausnahmen aufgrund des Kriteriums „unverhältnismäßige Kosten“ im Text ausführlich erläutert. " keine Freistaat Sachsen