Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0034
einzelford Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Wesenitz , die lt. „Gewässerdurchgängig-keitsprogramm Sachsen“ in die oberste Priorität eingeordnet ist, nicht in die Liste der „überregionalen Vorranggewässer“ aufgenommen wurde, zumal in deren Unterlauf seit längerem auch ein Lachsprogramm läuft.
bewertung "Die Nichteinstufung der Wesenitz hat bei den Belangen der Durchgängigkeit keine Auswirkung. Maßnahmen zur Wiederherstellung können und sollen durchgeführt werden, sie sind unabhängig von der Einstufung als Vorranggewässer und können über das Durchgängigkeitsprogramm finanziert werden. Die Auswahl der überregionalen Vorranggewässer erfolgte unter verschiedenen Gesichtspunkten. Für eine erste fachliche Auswahl wurden folgende Kriterien herangezogen: (Zitat aus FGG Elbe ""Ermittlung überregionaler Vorranggewässer im Hinblick auf die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und Rundmäuler im Bereich der FGG Elbe sowie Erarbeitung einer Entscheidungshilfe für die Priorisierung von Maßnahmen""): Nach der o.g. allgemeinen Definition wurden in einem Diskussionsprozess weitere Kriterien zusammengestellt, auf deren Grundlage die Auswahl der Vorranggewässer erfolgte. Hierbei stand die ökologische Bedeutung der Gewässer für die Zielarten (s. Tab. 4: ökol. Funktionen) im Vordergrund. Aspekte wie Vorkommen bzw. Entwicklungspotenzial der überregionalen Zielartenbestände waren wesentliche Auswahlkriterien. Tab. 3 zeigt die Übersicht über die Zielarten im Flussgebiet der Elbe. Neben dem Aspekt „Entwicklung Zielarten“ wurden weiterhin folgende wichtige Kriterien berücksichtigt: ?? Gewässer liegt in einem „FFH-Gebiet“ mit entsprechenden Erhaltungszielen für die Zielarten, ?? gute gewässerstrukturelle Rahmenbedingungen sind bereits (zumindest abschnittsweise) vorhanden, ?? Gewässer haben Bedeutung hinsichtlich der (Wieder)-Erschließung von Laichhabitaten, ?? Maßnahmen zur „Herstellung der Durchgängigkeit“ wurden bereits z.T. am Gewässer durchgeführt bzw. sind geplant, ?? Integration in eine überregionale Vernetzungsstrategie. Danach erfolgte weitere Auswahl der Gewässer unter anderen Gesichtspunkten. "
begruendung in dem Zusammenhang Fehler in Hintergrunddokument aufgefallen. HGRD-BP: Text 5.2.1, S. 116 Schwarze Elster bei Nennung der Gewässer streichen. Karte Wesenitz herausnehmen, da tatsächlich kein Vorranggewässer FGE Elbe.
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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