Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0096
einzelford Kein Rückbau von Wehren und anderen Anlagen und keine Löschung von Wasserrechten, auch wenn eine Anlage zeitweilig nicht genutzt wird.
bewertung "Ein genereller Rückbau von Wehren ist nicht vorgesehen. Jede Einzelmaßnahme zum Rückbau einer Stauanlage bedarf eines wasserrechtlichen Verfahrens (z.B. Außerbetriebsetzung nach § 84 WG LSA, Planfeststellungsverfahren nach § 120 WG LSA; in Ausnahmefällen deklaratorische Außerbetriebsetzung gemäß Erlass des MLU vom 10.01.2005). Die Fristen zum Anspruch alter Benutzungen (Erlaubnisse oder Bewilligungen) ergeben sich aus § 37 WG LSA (alte Benutzungen) i.V.m. § 38 WG LSA (erloschene Rechte). "
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

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