Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0004
einzelford Bewirtschaftungsplan S. 133 im Punkt 7.9 und Seite 138 in Punkt 7.12.1: Verwendung der "Anpassung der Gewässerunterhaltung zur Verringerung von Belastungen" ist in Zusammenhang einer Vielzahl anderer Maßnahmen, die mittelbar oder unmittelbar auf das Gewässer einwirken, nicht korrekt; Begründung: Art und Umfang der Gewässerunterhaltung ergeben sich aus den Randbedingungen der Gewässerunterhaltung (Nutzung von Grundstücken an Gewässern, Vorflutsicherheit, erforderliche Entwässerungstiefe); Veränderung d. Unterhaltung ist nur dann mgl., wenn sich diese Randbedingungen verändern lassen bzw. verändert worden sind.
bewertung Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Die Abwägung unterschiedlicher Belange erfolgt im Einzelfall unter Beteiligung der Betroffenen auf der Ebene der Bundesländer und ist nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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