Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0007
einzelford Art der Verbindlichkeit: Vor dem Hintergrund der Verbindlichkeit des Bewirtschaftungsplans wird die Nichteinhaltung der "Planungschronologie" (Bewirtschaftungsplan liegt vor, konkrete Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen) kritisiert. Nicht nachvollziehbar ist ferner, ob und inwieweit damit zwangsläufig die im Rahmen der Bewirtschaftungsplanungen bzw. -vorplanungen definierten Maßnahmen Verbindlichkeit erlangen. Bitte im Bewirtschaftungsplan Aussagen hinsichtlich der Verbindlichkeit des Dokumentes zu ergänzen.
bewertung Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen.
begruendung Ergänzung eines Textbausteins in der Einführung: "Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm, die für die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) erstellt wurden, stellen die Bewirtschaftungsplanung der Länder in der FGG Elbe bis 2015 dar. Sie sind nach Maßgabe der Landeswassergesetze zumindest behördenverbindlich, d. h. sie sind bei allen Planungen, die die Belange der Wasserwirtschaft betreffen, zu berücksichtigen."
bewertetdurch FGG Elbe

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