Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0013
einzelford Die Untersuchungsdichte bezüglich der Grundwasserbeschaffenheit ist nicht ausreichend, um die innerhalb eines Grundwasserkörpers auftretenden erheblichen qualitativen Heterogenitäten zu berücksichtigen.
bewertung Die EU-Kommission macht keine Vorgaben über Messnetzdichten. Auch in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) war Konsens, dass dafür keine bundeseinheitlichen Vorgaben möglich sind. Die Messnetze der Länder sind sowohl fachlich als auch organisatorisch historisch gewachsen. Für die Anpassung an die Aufgaben nach WRRL bestanden demzufolge sehr unterschiedliche Ausgangspositionen. Darüber hinaus ist die Anordnung von Messstellen hydrogeologisch und problembezogen bestimmt. Sie zielt auf die Beurteilung des Grundwasserkörper-Zustands, nicht auf die Widerspiegelung lokaler Probleme ab. Mängel im Messnetz können nicht auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft allgemein behandelt werden, sondern sollten aufgrund der Zuständigkeit der Länder Grundwasserkörper-konkret an die zuständige Behörde des betroffenen Bundeslandes herangetragen werden.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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