Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0016
einzelford Vor dem Hintergrund, dass mit der Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes Fristverlängerung gemäß Artikel 4, Absatz 4, WRRL zu rechnen ist, erscheint die flächenhafte Durchführung der Maßnahmen Nr. 8, 10, 71, 73, 79, 501, 502, 503, 506 (nach LAWA-Maßnahmen-Katalog) in weitestgehend allen Wasserkörpern nicht plausibel.
bewertung Die Erreichung des guten Zustands eines Wasserkörpers ist von verschiedenen Kriterien abhängig. Somit ist für die Zielerreichung der Grund- und Oberflächenwasserkörper jeweils die schlechteste Qualitätskomponente heranzuziehen. Bei Verbleib von nur einer Zielverfehlung kann dies dazu führen, dass Fristverlängerungen für einen Wasserkörper in Anspruch genommen werden müssen, wobei sich der Zustand aufgrund von durchgeführten Maßnahmen durchaus verbessert hat (weitere Ausführungen hierzu vgl. Kap. 5 im Bewirtschaftungsplan).
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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