Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0018
einzelford Kap. 7.9: Die Anpassung bestehender wasserrechtlicher Zulassungen darf nicht zu einer Verschlechterung der Situation der Wasserkraftanlagenbetreiber führen. Der Eingriff in eine bestehende Rechtsposition ist, sofern unerlässlich und sowohl begründet als auch berechtigt, entsprechend auszugleichen.
bewertung Die Überprüfung, Anpassung bzw. Vergabe wasserechtlicher Zulassungen und die Entscheidung über ggf. notwendige Entschädigungen obliegt den zuständigen Bundes- bzw. Landesbehörden. Die Entscheidung über Anpassungen wird in einem Abwägungsprozess unter Berücksichtigung der einzel- und gesamtgesellschaftlichen Interessen getroffen.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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