Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0003a
einzelford Die Gewährung von Fristverlängerungen bis 2027 für braunkohlenbergbaubeeinflusste Wasserkörper – wie im aktuellen Entwurf des Bewirtschaftungsplans vorgeschlagen – wäre nicht zielführend, da die Tatbestandsvoraussetzungen des Artikel 4 Absatz 4 hierfür nicht vorliegen. Ein guter Zustand kann in den Wasserkörpern in den Braunkohlengebieten in aller Regel bis 2027 nicht erreicht werden.
bewertung Grundwasser: Für die wegen des Braunkohle-Bergbaus in den schlechten Zustand eingestuften Grundwasserkörper werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen. Oberflächenwasser: Die Inanspruchnahme der Fristverlängerung nach Artikel 4 Absatz 4 beinhaltet nach 4c ggf. eine Zielerreichung auch über den Zeitraum 2027 hinaus, wenn natürliche Gegebenheiten dem entgegenstehen, bevor weniger Strenge Ziele in Anspruch genommen werden.
begruendung Textergänzung/-anpassung in Kap. 5.2.2 (nach Überarbeitung handelt es sich um das Kap. 5.3.2)
bewertetdurch FGG Elbe

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