Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0003a
einzelford Ein späteres Umschwenken von „Fristverlängerung“ auf „weniger strenge Ziele“ bei der im Jahre 2015 erforderlichen Aufstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans erscheint unzulässig, denn gemäß Artikel 4 Absatz 4d EU-WRRL ist bei drohender Nichterreichung des guten Zustands nicht eine qualitative Absenkung des Ziels vorgesehen, sondern die Festsetzung zusätzlicher Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands.
bewertung Diese Rechtsauffassung wird nicht geteilt, ein "Umschwenken" ist rechtlich möglich, wenn begründet. Für die wegen des Braunkohle-Bergbaus in den schlechten Zustand eingestuften Grundwasserkörper werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen.
begruendung Textergänzung/-anpassung in Kap. 5.2.2 (nach Überarbeitung handelt es sich um das Kap. 5.3.2)
bewertetdurch FGG Elbe

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