Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0023
einzelford Ergänzung Kap. 5: Es wird für dringend erforderlich gehalten, dass der Begriff des ordnungsgemäßen Wasserabflusses, wie er in §28 Wasserhaushaltsgesetz sowie in allen Landeswassergesetzen enthalten ist, an vorrangiger Stelle in den Bewirtschaftungsplan aufgenommen wird. Aufgabe der Gewässerunterhaltung ist in Deutschland rechtlich an den Umweltzielen der WRRL ausgerichtet und darf diese nicht gefährden. Gleichzeitig darf nicht aus dem Blick verloren werden, dass unsere Landschaft auch den Lebens- und Wirtschaftsraum für Menschen darstellt, deren Existenz durch die zukünftige Wasserbewirtschaftung im Zuge der Umsetzung der Bewirtschaftungspläne nicht erheblich gefährdet werden darf. Daher ist der bestehende traditionelle Grundgedanke der Gewässerunterhaltung, die schadlose Abführung des Wassers, integraler Bestandteil auch der zukünftigen Bewirtschaftung. (Deutlichmachung, dass der ordnungsgemäße Wasserabfluss bei Bewirtschaftungsentscheidungen im Bewirtschaftungsplan eine eigenständige Beachtung zu finden hat).
bewertung Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Die Abwägung unterschiedlicher Belange erfolgt im Einzelfall unter Beteiligung der Betroffenen auf der Ebene der Bundesländer und ist nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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