Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0033
einzelford Die vorgelegten Pläne und Programme haben überwiegend deskriptiven Charakter und enthalten wenig konkrete Aussagen zu konkreten Maßnahmenplanungen, so dass potenziell Betroffene nicht erkennen können, inwieweit sie konkret von der Umsetzung der Pläne und Programme berührt sein werden. Damit verfehlt die im Juni 2009 zu Ende gehende halbjähige Anhörungsphase ihr eigentliches Ziel, nämlich potenziell Betroffene einzubinden. [...] Es wird eine rechtzeitige Information der jeweils lokal betroffenen Standorte des stellungnehmenden Unternehmens über konkrete Maßnahmenplanungen gefordert. Dabei sind die möglichen Alternativen und deren voraussichtliche Kosten aufzuzeigen.
bewertung Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. Für Informationen zu Maßnahmen am konkreten Standorten wird auf die zuständigen Behörden der Bundesländer verwiesen.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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