Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0033
einzelford Für bestehende Standorte des stellungnehmenden Unternehmens darf es keine Betriebsbeschränkungen geben, es müssen vielmehr Spielräume für existenzsichernde Investitionen bestehen bleiben. Kapazitätserweiterungen oder wesentliche Änderungen müssen auch weiterhin genehmigungsfähig sein. Auch Neuansiedlungen müssen weiter möglich sein.
bewertung Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans erfolgt in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. Die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen unterliegt den geltenden rechlichen Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung aller Betroffenen bzw. Träger öffentlicher Belange.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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