Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0045
einzelford Zentraler Einwand zu Fließgewässer / Ausnahmeregelung: Für die Oberflächenwasserkörper (Fließgewässer), die vom Grundwasser gespeist werden, das bergbaubedingt beeinflusst ist, sind wie beim Grundwasser ebenso Ausnahmeregelungen nach Artikel 4 Absatz 5 und Artikel 4 Absatz 7 der WRRL (weniger strenge Umweltziele) vorzusehen.
bewertung Eine generelle Übertragung einer Ausnahmeregel nach Artikel 4 Absatz 5 und Absatz 7 WRRL von einem Grundwasserkörper (GWK) auf einen Oberflächenwasserkörper (OWK) ist nicht unmittelbar möglich. Gründe hierfür liegen darin, dass ein GWK in der Regel nicht dem OWK entspricht (Größe, Abfluss), und dass die Gewässerqualität im Oberflächenwasser nicht auschließlich durch das Grundwasser bestimmt wird. In den Fällen, in denen die Ursache der Belastung eines OWK eindeutig dem GWK zu zuordnen ist, ist die gleiche Ausnahme wie im Grundwasser in Anspruch zu nehmen.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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