Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0076
einzelford Kap. 1.1.3, Erheblich veränderte und künstliche Gewässer, Tab. 1-7: Diese Anzahl der erheblich veränderten Gewässerkörper ist erschreckend hoch. Hier sollten unbedingt weitere Überprüfungen stattfinden, die zu einer deutlichen Verringerung dieser Gewässer führen.
bewertung Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter erarbeiteten Vorgaben und muss daher während des 1. Bewirtschaftungszeitraums nicht angepasst werden. Die Erfordernis der Überprüfung ergibt sich direkt aus den Regelungen der WRRL: Die Ausweisung der Wasserkörper gemäß Artikel 5 und Anhang II WRRL als natürlich, künstlich oder erheblich verändert wird spätestens 13 Jahre nach Inkrafttreten der WRRL und danach alle sechs Jahre überprüft und ggf aktualisiert (Artikel 5 Absatz 2 WRRL). Die Einstufung der erheblich veränderten Gewässer ist gemäß Artikel 4 Absatz 3 WRRL mit dem ersten Bewirtschaftungsplan 2009 endgültig darzulegen und ist alle 6 Jahre zu überprüfen.
begruendung Ergänzung eines Satzes in Kapitel 1.1.1 nach Tab. 1-3, S. 14: "Die Ausweisung der Wasserkörper wird gemäß den Anforderungen der WRRL bei der künftigen Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne überprüft und ggf. aktualisiert." Weitere ergänzende Ausführungen wurden in Kapitel 1.1.3 vorgenommen. Die Herangehensweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt.
bewertetdurch FGG Elbe

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