Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0087
einzelford Die rechtliche Auswirkung des Verschlechterungsverbotes ist bis heute unklar. Eine wichtige Frage, die zu beantworten wäre ist, ob eine Verschlechterung im Sinne der WRRL auch dann vorliegt, wenn sich z. B. eine biologische Qualitätskomponente (oder eine unterstützende Qualitätskomponente) verschlechtert, ohne dass sich die Gesamtbewertung des Wasserkörpers ändert. [...] Der Bewirtschaftungsplan sollte zumindest aus fachlicher Sicht die Kriterien für eine Verletzung des Verschlechterungsverbotes benennen.
bewertung Das Wasserhaushaltsgesetz stellt klar, dass die Verschlechterung immer eine Zustandsverschlechterung ist. Das entspricht auch der Lesart der Europäischen Kommission.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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