Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0087 |
einzelford | Klimawandel: [...] Dem, auf den Einführungsseiten des Bewirtschaftungsplans formulierten Anliegen wird die Bewirtschaftungsplanung mit Verweis auf das Fehlen „hinreichend sicherer Prognose der klimatisch bedingten“ Veränderungen nicht gerecht. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, gibt es in Sachsen gegenwärtig keine abgestimmten Prognoseverfahren zur Abschätzung der klimatischen Veränderungen. Es fehlt auch an verbindlichen Vorgaben, ob und ggf. in welchem Umfang Auswirkungen des Klimawandels überhaupt bei wasserwirtschaftlichen Planungen zu berücksichtigen sind. |
bewertung | Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten sind noch keine gesicherten Voraussagen zu Klimaänderungen und deren Auswirkungen für das Elbegebiet verfügbar und ein schrittweises Vorgehen ist angebracht. Bei der Abschätzung der zukünftigen Entwicklung handelt es sich um Projektionen. Diese werden bei der Erstellung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Mit dem Klima-Check von Maßnahmen im Bewirtschaftungsplan wurde die Grundlage geschaffen, um den Klimawandel - trotz Unsicherheiten - vorsorgend zu berücksichtigen. Es wurden z.B. Maßnahmen identifiziert, die besonders günstig auf die Widerstandsfähigkeit des Wasserhaushalts gegen Extremereignisse wirken. Diese sollen vorsorglich in den nächsten Bewirtschaftungszyklen in betroffenen Regionen verstärkt zur Anwendung kommen. |
begruendung | Ergänzung von Erläuterungen zur Berücksichtigung des Klimawandels im Bewirtschaftungsplan (neues Kap. 5.2) |
bewertetdurch | FGG Elbe |