Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0087
einzelford Ausnahmeregelung/Festlegung weniger strenger Umweltziele: Grundsätzlich sehen wir die gewählte Strategie, im ersten Bewirtschaftungszyklus maximale Entwicklungsziele festzulegen und diese in späteren Zyklen ggf. abzumindern, als wenig zielführend an. Für eine Abminderung muss ein hoher Untersuchungs- und Argumentationsaufwand betrieben werden. Unglaubwürdig wird die Argumentation insbesondere dann, wenn die Gründe für die Abminderung bereits in vorangegangenen Bewirtschaftungszyklen bekannt waren.
bewertung Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. Weniger strenge Umweltziele werden im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Braunkohle) in Anspruch genommen, sofern aufgrund belastbarer Daten schon jetzt festgestellt wurde, dass der gute Zustand bis 2027 nicht erreicht oder die erforderlichen Verbesserungen bis 2027 nicht realisiert werden können.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

Zurück