Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0101 |
einzelford | Gewässer dürfen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtpunkten betrachtet werden. Stattdessen sind auch die monetären Folgen für die Wirtschaft und die Bürger, für die Kommunen, für die Wasserwerke und die Wasserverbände und weitere Gewässernutzer zu berücksichtigen. Oberflächengewässer dienen als Verkehrswege, sichern die Energiegewinnung durch Wasserkraftwerke, sind unverzichtbar für Kühlwasserentnahmen und für Produktionszwecke und spielen eine wesentliche Rolle als Erholungs- und Freizeitelement im Bereich des Tourismus. |
bewertung | Die Maßnahmen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit jeweils im Einzelfall in einem Abwägungsprozess festgelegt. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |