Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0053 |
einzelford | Im Bewirtschaftungsplan bleibt unklar, wer die Gewässerabschnitte für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen festlegt und welche Kriterien der Begründung mit welchem Detailllierungsgrad zugrunde liegen müssen. |
bewertung | Die Oberflächenwasserkörper, für die Ausnahmen in Anspruch genommen werden, werden von den zuständigen Behörden der Bundesländer festgelegt. Welche Kriterien der Bewertung zugrunde liegen, wird in Anlage 5-1 des Bewirtschaftungsplans beschrieben. Dem Hinweis folgend wird eine Anpassung vorgenommen. |
begruendung | Ergänzung in Kap. 5.2.2, nach 4. Absatz: "Die Vorgehensweise der Bundesländer ist in Anhang A5-1 dargestellt."; Anpassung in Kap. 5.2.2, 5. Absatz 1. Satz: "Ausnahmen werden durch die zuständigen Behörden der Bundesländer (s. Kap. 10) auf der Ebene von Wasserkörpern geprüft und begründet." |
bewertetdurch | FGG Elbe |