Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0055 |
einzelford | Erforderliche Korrektur in Kap. 7.8: In Sachsen besteht kein Verbot für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten; es gibt derzeit diesbezüglich nur verschärfte Anforderungen. |
bewertung | Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. |
begruendung | "Änderung des 1. Satzes in Kap. 7.8: Durch die Vorschriften zum anlagenbezogenen Gewässerschutz nach den §§ 19 g bis l Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit den in den wasserrechtlichen Vorschriften der Länder vorgeschriebenen Verboten [ERGÄNZUNG:] ""oder besonderen Anforderungen"" zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten und im Uferbereich von Gewässern werden gemäß Artikel 11 Absatz 3 l) WRRL alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um Freisetzungen von signifikanten Mengen an Schadstoffen aus technischen Anlagen zu verhindern und den Folgen unerwarteter Verschmutzungen, wie etwa bei Überschwemmungen, vorzubeugen und/oder diese zu mindern." |
bewertetdurch | FGG Elbe |