Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0052
einzelford Die zusätzliche Einbindung der Tochter-RL 2008/105/EG wird kritisch betrachtet, da viele Gewässer die Zielvorgaben alleine der WRRL bis 2015 nicht erreichen werden. Das Einbinden der UQN-RL verschärft die Situation, weshalb sie erst nach 2015 zur Anwendung gelangen sollte.
bewertung Der Bewirtschaftungsplan wurde vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Tochterrichtlinie zu den prioritären Stoffen im Dezember 2008 parallel zum Anhörungsprozess überarbeitet und es wurde eine Bewertung der Zustände der Gewässer unter zukünftigen Bedingungen (unter Berücksichtigung der Richtlinie Prioritäre Stoffe) dargestellt. Dies wird in den weiteren Bewirtschaftungszyklen auch als Grundlage für die Maßnahmenplanung berücksichtigt werden. Mit der Berücksichtigung der - nicht ausschließlich verschärften - Anforderungen der Tochterrichtlinie wird Artikel 16 der WRRL umgesetzt. Es wäre nicht rechtskonform, die Tochterrichtlinie erst nach 2015 zu berücksichtigen. Eine Bewertung wurde in Kapitel 4 des Bewirtschaftungsplans ergänzt.
begruendung Ergänzung einer Bewertung hinsichtlich der Berücksichtigung der Tochterrichtlinie in Kapitel 4
bewertetdurch FGG Elbe

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