Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0089
einzelford Die Zielstellungen für Fließgewässerstrecken, die sich im Jahr 2015 im guten Zustand befinden sollen, sind ernüchternd. Die angeführten Ziele erscheinen in keiner Weise als in einer akzeptablen Größenordnung. Zudem bleibt unklar, welchen Umfang die Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Bestandssituation überhaupt ausmachen – diese ist unverständlicherweise nicht beziffert (insbes. für die Durchgängigkeit; hier fehlt auch eine Betrachtung der Relation der überschaubaren Anzahl von Quarbauwerken, die durchgängig gemacht werden sollen im Vergleich zu den insegsamt rd. 11.000 Querbauwerken im dt. Elbegebiet). Die Ziele für Seen erscheinen ambitionierter, was jedoch auch dem im Vergleich zu den Fließgewässern besseren Ausgangszustand geschuldet ist – der jedoch leider ebenfalls nicht beziffert wird.
bewertung Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. Die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit erfolgt im Rahmen eines Priorisierungsprozesses.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

Zurück