Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0089 |
einzelford | Eine bedeutende Schwachstelle des Bewirtschaftungsplanentwurfs stellt die wirtschaftliche Analyse dar: Die vorliegenden Informationen zu den Wassernutzungen sind weder für eine Beurteilung der wirtschaftlichen Relevanz ausreichend, noch können sie in der vorliegenden Form als gemäß WRRL unverzichtbare Grundinformation für die Einstufung von Wasserkörpern als erheblich verändert und für die Begründung von Ausnahmen dienen. [...] Bedeutende Wassernutzer wie die Energiewirtschaft, Schifffahrt oder Landwirtschaft sind angemessen an den Kosten der Minderung der von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen zu beteiligen. Die Wasserpreispolitik ist entsprechend Artikel 9 WRRL anzupassen. |
bewertung | Der Fokus der Darstellung zur Kostendeckung liegt auf den Bereichen der öffentlichen Wasserversorgung und der kommunalen Abwasserbeseitigung als Wasserdienstleistungen im Sinne von Artikel 9 i.V.m. Artikel 2, Nr. 38 u. 39 WRRL. Die Erfassung der Beiträge der Wirtschafts-Hauptsektoren (Gewerbe, Landwirtschaft und priv. Haushalte) an der Kostendeckung ist noch weiter zu entwickeln. Allerdings werden weitere Wassernutzung (z.B. Eigenförderung, Beregnung, Direkteinleitungen) in Deutschland primär durch verbindliche Standards (Erlaubnisrechte, Qualitätsparameter) geregelt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass diese Wassernutzungen nicht zu unakzeptablen Umweltbelastungen oder Nutzungskonflikten führen. Eine weitergehende Berücksichtigung von Belastungen bei der Kostendeckung wird durch den Aspekt der Umwelt- und Ressourcenkosten Rechnung getragen. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |