Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0089
einzelford Das in der Wasserrahmenrichtlinie verankerte Verschlechterungsverbot für den Zustand der Gewässer – ein zentrales Umweltziel der Richtlinie sowohl für Oberflächengewässer als auch für das Grundwasser – wird in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen nur unzureichend berücksichtigt. Eine Operationalisierung des Verschlechterungsverbots für den wasserbehördlichen Vollzug steht weiterhin aus.
bewertung Die Zielsetzungen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten jeweils im Einzelfall gemäß den anzuwendenen Bewertungskriterien der WRRL festgelegt. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbots wird im Rahmen des Monitoring überwacht.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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