Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0057
einzelford Umweltziele u. Ausnahmen: Ausnahmen sind leider die Regel statt die Ausnahme. Für die Mehrheit der Flüsse wird nicht angegeben, wie viel später die Umweltziele erreicht werden sollen bzw. welche Teilziele für 2015 vorgesehen sind. Die Maßnahmen für die Fluss-Wasserkörper und die Zeitpläne der Umsetzung bleiben verborgen. Für einige Gewässerabschnitte wird erwogen, weniger strenge Standards anzuwenden, wenn die vorgesehenen Maßnahmen nicht greifen sollten. Welche Wasserkörper betroffen sind, wird nicht dargestellt. Im dt. Einzugsgebiet der Elbe sind seit 2005 mehr Wasserkörper als erheblich verändert eingestuft worden. Eine Begründung hierfür fehlt. Empfehlungen für Kapitel 5 und Anhang A5-2: Form der Darstellung der Zielerreichung; Länderangaben zur Inanspruchnahme von Art.4.3.–4.7. WRRL; Teilziele für „Ausnahmen-Wasserkörper“ für 2015, 2018 und 2021; Kandidatenliste mit Wasserkörpern mit weniger strengen Umweltzielen; Ziele kritisch überprüfen; Ausnahme darf nicht die Regel sein; Gemeinsames Verständnis der Ausnahmentatbestände präzis.; Schutzgeb.; Begründungen.
bewertung Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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