Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0057 |
einzelford | Hydromorphologische Veränderungen: Die Maßnahmen zur Entwicklung der überregionalen Vorranggewässer sind nicht ausreichend. Alle konkreten Handlungsziele sind unverbindlich. Die Handlungsziele zur Durchgängigkeit sind nicht vereinbar mit den Zielen der nat. Biodiversitätsstrategie. Eine Durchgängigkeit von der Quelle bis zur Küste wird es nicht geben. Was an den weiteren 11000 Querbauwerken im Elbegebiet geschehen soll, bleibt unbeantwortet. |
bewertung | Im 1. Bewirtschaftungsplan wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden können. Für die schrittweise Umsetzung sind auch die nachfolgenden Bewirtschaftungszeiträume erforderlich. Die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit erfolgt im Rahmen eines Priorisierungsprozesses unter Berücksichtigung bestehender Rechte und Nutzungen. Hochwasserschutz und Schifffahrt können vorrangige Bedeutung haben. Der Bewirtschaftungsplan und damit auch die enthaltenen Handlungsziele sind nach Maßgabe der Landeswassergesetze behördenverbindlich. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |