Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0057 |
einzelford | Als Wasserdienstleistung werden derzeit nur Maßnahmen zum Zweck der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung definiert. Damit werden die wesentlichen Verursacherbereiche von Gewässereingriffen im Elbe-Gebiet nicht oder nur unzureichend in die Verantwortung genommen, wenn es um die Finanzierung der Gewässersanierung geht oder um das Erreichen der WRRL-Ziele. Hierzu zählen Eingriffe für Schifffahrt, Energie, Landwirtschaft und einer risikoreichen Hochwasserschutzpolitik. Die enge Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistung wird nicht näher begründet. Empfehlungen zu Kapitel 6.3: Unter dem Begriff der Wasserdienstleistung wird zusätzlich aufgenommen: Die Entnahme, Aufstauung, Speicherung, Behandlung und Verteilung von Oberflächen- und Grundwasser zum Zweck der Schifffahrt, Energienutzung, Landwirtschaft und des Hochwasserschutzes. |
bewertung | Nach bundesdeutscher Auffasssung sind Artikel 2 Nr. 38 und 39 WRRL zur Begriffsdefinition von Wasserdienstleistungen und Wasssernutzungen nur so auslegbar, dass lediglich die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung Wasserdienstleistungen darstellen. Die Vorgaben des Artikel 9 zur Kostendeckung beziehen sich damit nicht auf die genannten Wassernutzungen. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |