Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0057 |
einzelford | Kap. 3., S. 39 (Schutzgebiete): Begründen, warum nur 72 Schutzgebiete für Fische, 1 Schutzgebiet für Muscheln und keines für wirtschaftlich bedeutende aquatische Arten ausgewiesen worden sind. |
bewertung | In der FGG Elbe sind Fische und Muscheln als aquatische Arten ausschließlich lokal wirtschaftlich bedeutsam. Daher werden die in den Ländern eingerichteten Schutzgebiete für Fisch- und Muschelgewässer auf überregionaler Ebene nicht als "Schutzgebiete für wirtschaftlich bedeutsame aquatische Arten" benannt. Die Anzahl der Schutzgebiete für Fische und Muscheln ist der lokalen Bedeutung angemessen. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |