Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0091
einzelford Die Umweltziele und Maßnahmen bzgl. der Durchgängigkeit sind nicht ausreichend (zu viele Ausnahmen; geringe Anzahl Querbauwerke, die bis 2015 passierbar sind; keine Durchgängigkeit von der Quelle bis zur Mündung; keine Maßnahmen in Geesthacht; Sauerstoffloch; Aalverordnung; berücksichtigte Arten; Wassrkraftanlagen, Seitenanbindung; Tiefendurchgängigkeit; Unklarheit für nicht priorisierte Gewässer) und nicht verbindlich, so dass die Umsetzung der Handlungsziele nicht gesichert ist.
bewertung In der FGG Elbe sind sich die Fischereifachleute einig, dass es durch neue Wasserkraftnutzungen zu keiner negativen Beeinflussung der freien Durchwanderbarkeit kommen darf. Diese Feststellung ist auch die Position der FGG Elbe im Hinblick auf das Wehr Geesthacht. Weitere Handlungsziele bzw. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit zielen darauf ab, das saisonale Sauerstoffdefizit in der Unterelbe bei Hamburg durch nachhaltige Maßnahmen, z.B. durch Nährstoffreduzierung und Vergrößerung der spezif. Wasseroberfläche zu verringern und die Wärmebelastung an ökologisch festgelegten Kriterien zu orientieren. Der Aalmanagementplan für die FGG Elbe baut unmittelbar auf den Erkenntnissen und Ergebnissen der WRRL-Umsetzung auf. Grundlage bildet z.B. auch das Netz der überregionalen Vorranggewässer. Die bestehende Fischwechseleinrichtung am Südufer des Wehres Geesthacht ist nach den allgemein anerkannte Regeln der Technik durchgängig. Wiederholte Erfolgskontrollen bestätigen dies.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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