Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0091 |
einzelford | Die Elbe-Bundesländer haben nicht begründet, warum die vorsorgeorientierte Wassergebührenpolitik für alle relevanten Nutzungen noch nicht vorbereitet haben. […] Stauungen für Hochwasserschutz, Schifffahrt und Wasserkraft werden nicht als Wasserdienstleistung behandelt. Es muss bemängelt werden, dass auf das WRRL-Vertragsverletzungsverfahren nicht eingegangen wird. Obwohl unverhältnismäßige Kosten als ein wichtiger Grund für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen angeführt werden, sind Rechenmodelle zur Verhältnismäßigkeit nicht in den Unterlagen zu finden. |
bewertung | Gemäß den Anforderungen der WRRL gilt das Verursacherprinzip. Demnach werden Wassernutzer im Allgemeinen über Gebühren und Abgaben zur Finanzierung der Maßnahmen herangezogen. Leistungen der Gesellschaft sind dann erforderlich, wenn dem Nutzer die Belastung nicht angelastet werden kann und gesamtgesellschaftliche Vorteile durch die Verbesserung entstehen (z.B. bei Gewässerrenaturierungen). Bei dem genannten Vertragsverletzungsvefahren handelt es sich um ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Eine Befassung mit dem Verfahren ist nicht Anhörungsgegenstand und Inhalt des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |